Sonderabgabe auf Zusatzversicherte

Der Zürcher Regierungsrat hat mit der Leistungsüberprüfung 2016 die Umsetzungsmassnahmen für den mittelfristigen Haushaltsausgleich 2013-2020 festgelegt. Bis 2019 sollen 1,8 Milliarden Franken gespart werden.

Die Zürcher Spitäler und Kliniken tragen einen wesentlichen Beitrag zu den Sparbemühungen des Kantons bei. Durch die dreijährige Tarifvereinbarung auf tiefem Niveau für die Periode 2016 – 2018 wird der Kanton jährlich je 33 bis 55 Millionen Franken sparen. Damit realisieren die Spitäler mit insgesamt 130 Millionen Franken den grössten Beitrag der Leistungsüberprüfung 2016. Mehr liegt nicht drin: Denn Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung sind heute nicht mehr kostendeckend und müssen durch Zusatzversicherte quersubventioniert werden. Dass der Regierungsrat diesen Systemfehler nicht bei der Wurzel anpackt und stattdessen eine Sondersteuer auf die Erträge von Zusatzversicherten einführen möchte, ist für den Verband Zürcher Krankenhäuser nicht akzeptierbar. Langfristig müssen die Tarife in allen Märkten – Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – kostendeckend sein.

Hintergrund

Im Jahr 2012 wurde das System der Spitalfinanzierung geändert. Unter anderem sollte damit der Wettbewerb unter den Spitälern gefördert werden. Der geplante Eingriff in den Spitalmarkt unterläuft diese Bestrebungen.
 
Betroffen von der geplanten Sonderabgabe sind all jene Spitäler, die einen Anteil an zusatzversicherten Fällen von über 20% aufweisen. Je nach Höhe der effektiven Quote wird die Abgabe zwischen 0 und 35% des Ertrags betragen. Der Kanton Zürich rechnet mit Mehreinnahmen von 74 Millionen Franken bis 2019.

Meinungen

CONTRA «Mit einer guten Kostendeckung bei Zusatzversicherten kompensieren die Spitäler Unterdeckungen bei Grundversicherten. Versickern die Gelder in die allgemeine Staatskasse, behindert dies die medizinische Innovation und Qualität.»
dR. med. Conrad Müller, Ehemaliger Direktor klinik hirslanden ag
PRO «Der Kampf um Zusatzversicherte ist weder für das Spitalwesen noch für die Qualität in der Leistungserbringung gesund. Eine alternative politische Lösung zeichnet sich vorderhand nicht ab.»
Dr. iur. Erwin Carigiet, Ehemaliger direktor stadtspital triemli
CONTRA «Eine solche Abgabe ändert nichts an der Schieflage des Finanzierungsystems.»Dr. med. Stefan Metzker, Direktor Spital Männedorf AG

FORDERUNG VZK

  • Langfristig müssen die Tarife in allen Märkten – Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – kostendeckend sein.
nachrichten

31.10.2017 | Medienmitteilung

«Nein» zu Mindestquoten an Listenspitälern

Am Montag, 30.10.2017, hat der Kantonsrat zwei parlamentarische Initiativen überwiesen, die eine Mindestquote von Grundversicherten an Listenspitälern fordern. Eine solche Regel schadet Patienten und dem Spitalstandort Zürich.

11.04.2017 | News

Keine Sonderabgabe

Der Kantonsrat lehnt die Sonderabgabe für Spitäler mit vielen Zusatzversicherten ab. Der VZK begrüsst diesen Entscheid, weil er das Vorhaben als systemfremd erachtete.

05.04.2017 | Medienmitteilung

«Nein» zur Abgabe auf Zusatzversicherte

Am Montag, 10. April 2017 berät der Kantonsrat über die vom Regierungsrat geplante Beteiligung an Erträgen aus Zusatzleistungen. Eine derartige Abgabe lehnt der VZK ab.

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