ÜberkapazitÄt

Trotz Bevölkerungswachstum reduzierten die Zürcher Spitäler ihren Bettenbestand in den letzten drei Jahren um rund zwei Prozent.

Gleichwohl spukt das Gespenst der Überkapazitäten bei den Spitalbetten umher. Hüben und drüben ist zu hören und zu lesen, im Kanton Zürich gebe es zu viele Spitalbetten.

Wäre dem so, könnte jede Patientin und jeder Patient jederzeit sofort behandelt und aufgenommen werden. Es gäbe also keine Wartezeiten. Wer schon einmal in einem Zürcher Spital war, weiss, dass dies nicht der Fall ist. Für geplante Operationen gibt es Wartezeiten, und im Notfall erst recht.

Eine politisch verordnete Einschränkung des Bettenbestands birgt die Gefahr temporärer Unterkapazitäten und Unterversorgung der Bevölkerung. Rationierungen fördern die Zweiklassenmedizin und beschränken die Wahlfreiheit allgemeinversicherter Patientinnen und Patienten.

In kÜRZE

  • In der Diskussion muss zwingend zwischen dem maximalen Bettenbestand, den effektiv betriebenen Betten und den effektiv belegten Betten unterschieden werden.
  • Der maximale Bettenbestand eines Spitals entspricht nicht den effektiv in Betrieb stehenden Betten. Nur ein in Betrieb stehendes Bett kann einen Patienten aufnehmen. Die Bettenbelegung beziffert das Verhältnis von belegten Betten zu betriebenen Betten.
  • Die Zürcher Spitäler haben kein Interesse, zu viele Betten anzubieten. Darum passen sie ihre betriebenen Betten dem Bedarf und der Nachfrage an. Die Anpassung erfolgt saisonal und strukturell.

 

  • In einer Spitallandschaft mit Überkapazitäten bestünden keine Wartezeiten.
  • Ein Spital hat zwingend freie in Betrieb stehende Betten. Gründe sind unter anderem: Aufnahmekapazität für Notfälle, Leerstand bei Patientenwechsel, Isolationszimmer, Geschlechtertrennung und Einzelbelegungen durch Zusatzversicherte.
  • Eine Bettenbelegung von 80 Prozent ist ambitioniert. Eine im Jahresschnitt signifikant höhere Bettenbelegung beschränkt die Aufnahmefähigkeit eines Spitals und führt zu mehr riskanten Verlegungen.

 

  • Trotz Bevölkerungswachstum reduzierten die Zürcher Spitäler ihren Bettenbestand in den letzten drei Jahren um rund zwei Prozent.
  • Eine politisch verordnete Einschränkung des Bettenbestands birgt die Gefahr temporärer Unterkapazitäten und Unterversorgung der Bevölkerung.
  • Rationierungen fördern die Zweiklassenmedizin. Die Wahlfreiheit allgemeinversicherter Patienten würde beschränkt. Kosten würden keine gespart.

SPITÄLER PASSEN DAS BETTENANGEBOT AN DIE NACHFRAGE AN

Die Grafik zeigt die Belegung eines durchschnittlichen Zürcher Spitals im Jahresverlauf. Die Daten basieren auf einer Umfrage bei sieben Zürcher Spitälern. Das hier abgebildete fiktive Zürcher «Durchschnittsspital » weist einen maximalen Bettenbestand von 325 Betten auf. Effektiv betreibt es im Jahresdurchschnitt 300 Betten. Davon sind durchschnittlich 245 Betten effektiv belegt. Die Auslastung liegt somit bei 81 Prozent.

Das Spital im erwähnten Beispiel hat im Schnitt 55 freie Betten als betrieblich notwendiger Puffer. Sie sind unter anderem notwendig, um genügend Kapazitäten für Notfälle zur Verfügung zu haben. Ohne freie Betten müssen Patientinnen und Patienten abgewiesen oder verlegt werden.

Die Zürcher Spitäler haben kein Interesse, zu viele Betten anzubieten. Die Spitaldirektion steuert die Anzahl der betriebenen Betten entsprechend der Nachfrage. In den Sommermonaten oder über Weihnachten kommen erfahrungsgemäss weniger Patientinnen und Patienten ins Spital. Mit einer Reduktion der betriebenen Betten wird das effektive Angebot reduziert und die Betriebskosten können gesenkt werden. Das geschieht so: Entweder wird weniger Personal aufgeboten und die kleineren Teams betreuen weniger Betten. Oder es werden ganze Stationen oder Stockwerke für eine bestimmte Zeit geschlossen – das Personal erhält frei.

ZU WENIG BETTEN GEFÄHRDEN DIE VERSORGUNGSSICHERHEIT

Die Forderung der Politik nach einer höheren Spitalauslastung führt in der Realität dazu, dass Spitäler weniger Betten in Betrieb nehmen. Sie sind somit häufiger komplett ausgelastet. Patientinnen und Patienten müssen längere Wartezeiten in Kauf nehmen, elektiv geplante Operationen müssen vertagt und Notfälle an andere Spitäler weitergeleitet werden. Dies birgt häufig auch ein gesundheitliches Risiko. Für geplante Eingriffe besteht bei Engpässen zudem die Gefahr, dass die Wahlfreiheit beschränkt wird und Zusatzversicherte einen schnelleren Zugang erhalten. Das würde langfristig zu einer Zweiklassenmedizin führen.

23.02.2021 | Medienmitteilung

Zürcher Spitäler bedanken sich

Die Covid-19 bedingten Spitaleintritte haben seit Ende Januar 2021 abgenommen, so dass die Intensivpflegestationen der Zürcher Spitäler aktuell zu 21% mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind. Die Spitäler bedanken sich bei der Bevölkerung für die Einhaltung der Massnahmen, die zu dieser Abnahme geführt hat. Trotzdem beträgt die Auslastung der Intensivpflegestationen beinahe 100%, weil nun die zuvor verschobenen 2500 Operationen nachgeholt werden müssen.

14.12.2020 | Medienmitteilung

Zürcher Spitäler rufen die gesamte Bevölkerung dazu auf, die Massnahmen des Bundesrates und der Zürcher Regierung strikte zu befolgen

Die Covid-19 bedingten Spitaleintritte steigen nach wie vor und befinden sich seit letzter Woche auf hohem Niveau. Die Anzahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten, die auf den Intensivpflegestationen behandelt werden, nimmt Tag für Tag zu. Die Spitäler setzen alles daran, auch alle Betroffenen ohne Covid-19 adäquat zu behandeln.

10.07.2019 | Medienmitteilung

Alarmierender Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich

Die Zürcher Spitäler konnten im letzten Jahr ihre durchschnittlichen Fallkosten im stationären Bereich reduzieren. Dies gelang trotz höherem Schweregrad der Fälle. Das ist erfreulich und zeigt, dass die Spitäler ihre Verantwortung zur Reduktion des Kostenwachstums wahrnehmen. Wenig erfreulich ist, dass die Spitäler im ambulanten Bereich weiterhin gezwungen sind, hohe Verluste in Kauf zu nehmen. Die ambulanten Tarife sind nicht kostendeckend. Das behindert die positive Entwicklung von «stationär zu ambulant». Darum fordert der VZK eine Anpassung des ambulanten Taxpunktwertes im Spitalbereich.

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