Spitalfinanzierung

Da Vorgaben für die kantonale Spitalplanung bestehen, entspricht das Schweizer Gesundheitswesen einem regulierten Wettbewerb. Allerdings ist es föderalistisch organisiert und so vereint es 26 unterschiedliche Gesundheitssysteme. 

Zu grösseren Umbrüchen kam es 2012 mit der Einführung einer neuen Spitalfinanzierung. Die Reform hat einiges geändert: 

  • Leistungsbezogene Pauschalen für den stationären Bereich

  • Eine duale Finanzierung: Der Kanton bezahlt mind. 55% der Aufwendungen im stationären Bereich, die Versicherungen und Patienten tragen den Rest. 

  • Freie Spitalwahl über die Kantonsgrenzen hinweg

  • Vorgaben für die Spitalplanung durch die Gesundheitsdirektion der jeweiligen Kantone durch Spitallisten

Ambulant oder stationär?

Im Spital unterscheidet man zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Ihre Tarifsysteme unterscheiden sich bezüglich Aufbau und Struktur. Gemeinsam ist ihnen, dass sie es erlauben, Spitalrechnungen und die Kosten einer Krankheitsbehandlung schweizweit vergleichbarer zu machen.

Um dennoch regionale und andere nachvollziehbare Unterschiede zu berücksichtigen, haben Taxpunktwert und Basisfallpauschale in jedem Kanton eine andere Höhe. Sie werden von den Versicherern und Leistungserbringern ausgehandelt und vom Regierungsrat genehmigt oder hoheitlich festgelegt.

  Ambulant* Stationär
Bedeutung Spitalbehandlung ohne Übernachtung Spitalbehandlung mit Übernachtung
Kostenübernahme

Zu 100% über die Versicherung


Kosten für den Patienten:
Selbstbehalt und Franchise

Mind. 55% durch den Kanton, der Rest durch den Versicherer
 
Kosten für den Patienten:
Selbstbehalt und Franchise
Abrechungssystem
TARMED

Jeder ärztlichen Leistung ist je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Dabei unterscheidet TARMED zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung. 

SWISSDRG

Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose und Behandlung einer Fallgruppe zugeordnet und mit einem Kostengewicht versehen. Daraus resultiert der Schweregrad. 
 

Berechnung Taxpunkt x Taxpunktwert Schweregrad x Basisfallpauschale
Kostendeckung ** 84% (84% im 2021, 77% im 2020, 83% im 2019, 79% im 2018, 84% im 2017) 92% (94% im 2021, 91% im 2020, 96% im 2019, 96% im 2018, 95% im 2017)

* Im ambulanten Bereich bestehen neben dem Tarifsystem für ärztliche Leistungen weitere für Logopädie, Ergotherapie etc. 
** in den Spitälern des Kantons Zürich (Grundversicherung), Zahlen aus dem Jahr 2022

SYSTEMFEHLER: 

fehlende kostendeckung in der grundversicherung

Die heutigen Tarife der Grundversicherung sind zu knapp bemessen. Weder stationär noch ambulant decken die Erträge die anfallenden Kosten. Gemäss Fallkostenvergleich konnten 2022 lediglich 3 von 22 Spitälern im Kanton Zürich ihre stationären KVG-Leistungen kostendeckend erbringen. Die Zahlen des VZK zeigen, dass die Kostendeckung seit Jahren ungenügend ist; Im ambulanten Bereich 84% (84% im 2021, 77% im 2020, 83% im 2019, 79% im 2018, 84% im 2017) und im stationären Bereich 92% (94% im 2021, 91% im 2020, 96% im 2019, 96% im 2018, 95% im 2017).
 
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 benötigen die Spitäler Gewinne, da sie Investitionen selber tragen müssen. Darüber hinaus sind die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, die medizinische Qualität und die Qualität der Infrastruktur für die Patienten aufrechtzuerhalten und das aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dass es zu keinen Qualitätseinbussen kommt, hängt damit zusammen, dass Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung durch Zusatzversicherte quersubventioniert werden. Diese Marktverzerrung hat negative Auswirkungen auf die Preise für Zusatzversicherte. Weder Tarife noch Prämien können gesenkt werden und bleiben so hoch wie noch vor der Revision des Krankenversicherungsgesetzes. 

FORDERUNG DES VZK

  • Alle Behandlungen sollen kostendeckend erbracht werden können, auch in der Grundversicherung. 
  • Die Ermittlung des Basisfallpreises für die Abgeltung im stationären Bereich soll sich künftig an schweizweiten Markt- und Betriebsvergleichen orientieren. Für eine faire Preisfindung fordert der VZK deshalb einen nationalen Benchmark, der alle Spitäler miteinschliesst.
  • Es soll möglich sein, für speziell definierte Leistungen eine höhere Basisfallpauschale oder Zusatzentgelte zu erhalten. Beispielsweise für das Betreiben einer Notfallstation oder das Behandeln gewisser Patientengruppe (vgl. universitäres Kompetenzzentrum Akutgeriatrie, Versorgung im Universtitätsspital)
  • Der zusätzliche Aufwand für Universitätsspitäler aufgrund ihres Lehr- und Forschungsauftrags soll weiterhin durch zusätzliche Kantonsbeiträge abgegolten werden. 

Heute ist der Kanton in einem Interessenkonflikt gefangen: Er ist Spitalplaner, Leistungseinkäufer, Tairfgenehmiger und Spitalbetreiber.

nachrichten

02.10.2024 | Medienmitteilung

VZK - HSK Medienmitteilung - VZK und HSK finden neue Tariflösung im ambulanten Bereich

Tarifpartnerschaftliche Einigung in den beiden Tarifbereichen TARMED und SwissDRG. Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, welche die drei Versi-cherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt, einigen sich im ambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 und beenden damit ein jahrelanges Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Überdies handelten die Tarifpartner einen zwei-jährigen SwissDRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen beide Akteure ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein starkes Signal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirt-schaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einem bezahlbaren Gesundheitswesen.

16.09.2022 | Medienmitteilung

Zürcher Regierung trifft wegweisenden Tarifentscheid

Der Zürcher Regierungsrat hat auf Antrag der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli einen wegweisenden Tarifentscheid gefällt.

20.05.2022 | Medienmitteilung

Zürcher Spitäler: Garant der medizinischen Versorgung und wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor

Die Zürcher Spitäler verhelfen der Bevölkerung zu Gesundheit und Lebensqualität mit einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung. Der Wert und die Qualität dieser Leistung hat sich gerade zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich gezeigt. Mit der medizinischen Versorgungsleistung sind viele Arbeitsplätze und eine beachtliche ökonomische Leistung verbunden. Die Zürcher Spitäler und Kliniken generieren eine Bruttowertschöpfung von rund 5.1 Milliarden CHF. Zahlreiche Unternehmen der Region Zürich und der restlichen Schweiz profitieren durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen. Auch dank der Konsumausgaben des Personals ist das Spitalwesen mit der restlichen Wirtschaft verflochten. Mit jedem Wertschöpfungsfranken sind so 43 Rappen Wertschöpfung in anderen Unternehmen verbunden. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Spitäler im Kanton Zürich ist somit beträchtlich, von der auch andere regionale Unternehmen ausserhalb des Gesundheitssektors profitieren. Die Zahlen belegen, dass die Spitäler über ihre primäre Versorgungsfunktion hinaus einen bedeutenden regionalen Wirtschaftsfaktor darstellen.

05.11.2021 | Medienmitteilung

Pflegeinitiative bleibt toter Buchstabe

Die Situation beim Pflegepersonal ist angespannt. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden ist für die Spitäler eine grosse Herausforderung. Darum sind schnell umsetzbare Massnahmen anzustreben. Bei einem Ja zur Pflegeinitiative, müsste der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten. Danach wären National- und Ständerat am Zug. Für die Beratungen würde das Parlament Jahre brauchen, so dass eine Lösung frühestens in vier bis fünf Jahren vorläge. Wird die Initiative abgelehnt, tritt automatisch der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. So startet die langersehnte Ausbildungsoffice sofort und die Pflegenden werden gestärkt.

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