RECHTSFORM DER SPITÄLER

Mit der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung haben sich Bund und Kantone für ein wettbewerbliches Spitalwesen entschieden. Kosten- und Qualitätswettbewerb zwischen den einzelnen Organisationen sollen den optimalen Einsatz von Ressourcen zur bestmöglichen Qualität sicherstellen. Ein solches System kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn alle Leistungserbringer gleich lange Spiesse haben.

Der Kanton ist in einem Interessenkonflikt gefangen: Er ist Spitalplaner, Leistungseinkäufer, Tarifgenehmiger und immer noch Spitalbetreiber.

79 % DER SPITÄLER SIND PRIVATRECHTLICH ORGANISIERT

RUND VIER von fünf Zürcher Spitälern sind privatrechtlich organisiert. Davon werden wiederum 60% als Aktiengesellschaften geführt. Der Kanton fungiert nur bei zwei Spitälern als Rechtsträger, bei dem Kantonsspital Winterthur und dem UniversitätsSpital Zürich. 

Öffentlich Rechtliche Rechtsformen
 
7

Kanton
Stadt Zürich
öffentlich-rechtlicher Gemeindeverband

 

2
2
3

Anteil öffentlich-rechtlich organisiert 21%    
Privatrechtliche Rechtsformen
 
27

Aktiengesellschaft (AG)
Stiftung nach privatem Recht
Verein

 

17
7
3

Anteil privatrechtlich organisiert 79%    
Quelle: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Kenndatentabelle Akutsomatik
nachrichten

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