• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Volk lehnt Änderung der Rechtsform ab

Thema: Rechtsform der Institutionen, News der Startseite

53,48% der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich haben es abgelehnt, das Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Der VZK bedauert den Entscheid vom 21. Mai 2017. Denn damit befindet sich das KSW weiterhin in einer Sonderposition. Nebst dem UniversitätsSpital Zürich ist es das einzige Akutspital, welches vom Kanton betrieben wird.

Aktiengesellschaft≠Privatisierung 
Der Kanton hätte sich bei einer Rechtsformänderung nicht aus der Verantwortung verabschiedet. Vielmehr sollten Betrieb und Aufsicht entflochten werden, damit das KSW flexibel und schnell auf Entwicklungen reagieren kann.

Gescheitert ist die Vorlage wohl daran, dass eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Kantons möglich gewesen wäre. Und das obwohl der Kantonsrat und allenfalls sogar die Stimmberechtigten einem solchen Vorhaben hätten zustimmen müssen.

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