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28.09.2017
Etwas mehr Autonomie für das KSW
Das KSW soll eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt bleiben und seine Liegenschaften im Baurecht erhalten.
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22.05.2017
Volk lehnt Änderung der Rechtsform ab
53,48% der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich haben es abgelehnt, das Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Der VZK bedauert diesen Entscheid.
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29.03.2017
Keine Sonderfälle zementieren
Am 21. Mai 2017 stimmt das Zürcher Stimmvolk ab über eine Rechtsformänderung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Die Umwandlung in Aktiengesellschaften ist sinnvoll. Einerseits, um die Mehrfachrolle des Kantons als Spitalfinanzierer, -planer und -betreiber aufzuheben. Andererseits, um faire Bedingungen für alle Leistungserbringer zu schaffen.