• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Faire Tarife statt Überregulierung

Thema: Spitalfinanzierung, News der Startseite

Seit 1.1.2018 müssen im Kanton Zürich gewisse Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden. Was aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, wird durch falsche tarifliche Anreize behindert. 

Eine Lösung wären ambulante Fallpauschalen. Dadurch treten die Einzelinteressen der Akteure in den Hintergrund, Patientinnen und Patienten stehen im Zentrum. Der VZK sieht den Tarifanreiz als den effizientesten Weg einer Steuerung. Die Tarife für ambulante sowie kurzstationäre Behandlungen sollen dabei gleich hoch sein. Nur so ist garantiert, dass der Entscheid für «ambulant vor stationär» nur nach medizinischen Kriterien erfolgt. Kantonale Steuerungsinstrumente, behördliche Kontrollen und Kostengutsprachen seitens der Versicherer werden überflüssig. 

Gemäss Bundesgericht darf der Bundesrat bei seinen Tarifeingriffen auch politische Überlegungen einfliessen lassen, während sich die Tarifpartner gemäss Krankenversicherungsgesetz an betriebswirtschaftliche Prinzipien halten müssen. Jeder Tarifpartner, ob Krankenkassen, Ärzte oder Spitäler, wird sich künftig vernünftigerweise aus betriebswirtschaftlichen Tarifberechnungen zurückziehen, wenn ihm das Ergebnis nicht passt, und versuchen, über politischen Druck seine Ziele zu erreichen. Wenn deren Entschädigung nicht mehr von betriebswirtschaftlichen Fakten, sondern von politischem Ermessen abhängt, ist dies längerfristig kein gutes Signal für die Gesundheitsbranche und den dringend benötigten Berufsnachwuchs.

Weiter im Fokus:
Die Politik intensiviert ihre Sparbemühungen im Gesundheitswesen. Bezeichnend dafür sind die Untersuchungen einer Expertengruppe des Bundes und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag der Zürcher Gesundheitsdirektion. Der VZK begrüsst die Anstrengungen. Kostenkontrolle und eine effiziente Leistungserbringung sind essenziell für die medizinische Grundversorgung. Keiner der Berichte zeigt jedoch auf, wie auf die Hauptkostentreiber «Bevölkerungswachstum», «steigende Lebenserwartung», «höhere Ansprüche» sowie «medizinischer Fortschritt» zu reagieren ist. Zudem verfehlen einige Vorschläge das Ziel.