• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Geschäftsbericht 2016

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Mit dem Wechsel zur neuen Spitalfinanzierung hat sich seit 2012 einiges in Richtung mehr Markt verändert. Ist inzwischen alles im grünen Bereich? Wo funktioniert der Markt? Wo versagen die Marktmechanismen? Werden die richtigen Anreize gesetzt? Haben die Spitäler genügend Freiraum? Diesen Fragen gehen die Autorin und Autoren im Geschäftsbericht 2016 nach.

Der Verband Zürcher Krankenhäuser ist überzeugt, dass sich mehr Freiraum für die Leistungserbringer positiv auf die Grundversorgung der Gesamtbevölkerung auswirkt. Die Gesundheitspolitik soll sich soweit wie möglich am Wettbewerbsprinzip orieitneiren. Dabei gehört es zur Pflicht der Leistungserbringer, laufend die Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Der Staat hingegen solld afür sorgen, dass die ökonomischen Anreize so gesetzt werden, dass gesellschaftlich erwünschtes Verhalten gefördert wird.