Zürcher Regierungsrat fällt wegweisenden Entscheid zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Thema: News der StartseiteZürcher Regierungsrat setzt die Umsetzung der neuen Zulassungsbeschränkung vorläufig aus und trifft damit wegweisenden Entscheid zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die von Bundesrat und nationalem Parlament vorgesehene Zulassungsbeschränkung vorläufig nicht nachzuvollziehen.
Die Umsetzung würde einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung widersprechen, würde lohn- und kostentreibend wirken, den inländischen Nachwuchs schwächen und die Verlagerung von stationär zu ambulant hemmen.
Der Verband Zürcher Krankenhäuser begrüsst den Entscheid des Zürcher Regierungsrates auf Antrag der Gesundheitsdirektion ausdrücklich.
Zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung ist der Fokus auf den Systemwechsel zur spitalambulanten, integrierten Versorgung und den sich akzentuierenden Fachkräftemangel zu richten.
Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Bevölkerung und der medizinische Fortschritt führen in der Zukunft zu einem Mehrbedarf an medizinischer Versorgung. Diese Versorgung ist bereits heute eine grosse tägliche Herausforderung infolge des Fachkräftemangels.
Die ambulante Zulassungsbeschränkung würde die Situation weiter verschärfen, so dass Leistungs- und Qualitätsabbau drohen würden.
Die Entscheidung des Zürcher Regierungsrates, auf die Umsetzung zu verzichten, wird darum vom VZK sehr begrüsst.
Der Fokus ist auf den Systemwechsel hin zur spitalambulanten, integrierten Versorgung zu richten. Wichtige Pfeiler dafür sind die EFAS-Vorlage und die angepassten Tarifmodelle (Tardoc und ambulante Pauschalen).
Mit kostendeckenden Tarifen müssen Anreize für diesen Systemwechsel gesetzt werden. Er hat den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten früher wieder nach Hause gehen und schneller gesund werden. Und er wirkt sich positiv auf die Kostenentwicklung aus – bei gleichbleibender Qualität. Besonders wichtig ist jedoch, dass der Systemwechsel den Fachkräftemangel verringert. Er ermöglicht neue Arbeitszeitmodelle, reduziert den Dreischichtbetrieb und führt insbesondere zu weniger Nachtschichten. Die dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass die Gesundheitsberufe an Attraktivität gewinnen und die Gesundheitsfachpersonen länger und zufriedener in ihrem angestammten Beruf verbleiben.
Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Wir freuen uns über den wegweisenden Entscheid des Zürcher Regierungsrates zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Damit setzt er ein wichtiges Zeichen zur Förderung des Nachwuchses und gegen zusätzliche Regulierung und Bürokratie im Gesundheitswesen.»