• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Stellungnahme

Thema: Sonderabgabe auf Zusatzversicherte, News der Startseite

Ausgangslage
Der Regierungsrat hat am 6. Juli 2016 zwei Vorlagen zur Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Gesetzesänderungen bilden die Grundlage zur Beteiligung des Kantons an Erträgen der Listenspitäler von Zusatzversicherungen sowie zur Förderung ambulanter Behandlungen. Auslöser für die Massnahmen ist das Sparprogramm.

Haltung des Verbands Zürcher Krankenhäuser
Mit 130 Mio. tragen die Zürcher Spitäler und Kliniken jetzt schon den grössten Beitrag an das Sparprogramm des Kantons Zürich. Nun will der Regierungsrat die Finanzen des Kantons weiter über die Spitäler sanieren. Er verspricht sich damit zusätzliche Einsparungen in der Höhe von CHF 50 Millionen.

Sparpotenzial ist ausgereizt
Im Spitalwesen ist das Sparpotenzial momentan weitgehend ausgereizt. Die gegenwärtige Tarifpolitik der Versicherer und der Kantone übt bereits grossen Spardruck auf die Spitäler aus. Die ausgehandelten Basisfallpreise lassen kaum mehr Spielraum zu. So sind heute die Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung bereits nicht mehr kostendeckend und müssen durch Zusatzversicherte quersubventioniert werden. Damit die Patientinnen und Patienten von qualitativ hochstehenden Leistungen profitieren, braucht es laufend Investitionen in die medizinische Qualität sowie in die Infrastruktur. Das funktioniert nur, wenn die Spitäler Gewinne erwirtschaften.

Abgabe auf Zusatzversicherte
Der Verband Zürcher Krankenhäuser setzt sich dafür ein, dass sich die Gesundheitspolitik soweit wie möglich am Wettbewerbsprinzip orientiert. Die geplante Zusatzsteuer ist ein ordnungspolitischer Eingriff, den der Verband Zürcher Krankenhäuser deshalb genau prüfen wird und zu der er seine Mitglieder nun befragt.

Ambulant vor stationär
Der Anteil von ambulanten Behandlungen steigt kontinuierlich. Dank dem technologischen Fortschritt lassen sich immer mehr Eingriffe minimalinvasiv durchführen. Dadurch ist die Gefahr von Komplikationen bei verschiedenen Operationen kaum mehr vorhanden und es braucht in diesen Fällen keinen stationären Aufenthalt. Die Mitglieder des Verbands Zürcher Krankenhäuser unterstützen deshalb die vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahme. Wichtig ist, dass die Umsetzung nicht zu mehr Bürokratie führt. Zwar lassen sich mit dem Grundsatz «ambulant vor stationär» weitere Einsparungen realisieren. Die CHF 7 Mio. entlasten jedoch hauptsächlich den Kanton, nicht aber das System. Im ambulanten Bereich beteiligen sich ausschliesslich die Krankenversicherer und die Patientinnen und Patienten an den Behandlungskosten. 

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