• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Spitäler kämpfen für bessere Spitaltarife

Thema: Spitalfinanzierung, News der Startseite

Der VZK akzeptiert die vom Regierungsrat des Kantons Zürich Mitte März festgesetzten Spitaltarife nicht. Am Montag hat der VZK stellvertretend für die nicht-universitären Zürcher Spitäler Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Die Zürcher Kantonsregierung hat Mitte März bestimmt, dass die meisten Zürcher Spitäler für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten für eine Mehrheit der Krankenversicherer eine Fallpauschale von 9‘480 Franken erhalten sollen. Damit wollen sich die Spitäler nicht zufrieden geben, weil diese Abgeltung nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für die Behandlung der allgemein-versicherten Patientinnen und Patienten zu decken sowie den baulichen Unterhalt der Spitalgebäude ausreichend zu finanzieren.

Der VZK erachtet den Entscheid der Regierung unter anderem deshalb als unverständlich, weil die Zürcher Spitäler im Vergleich unter den Kantonen die höchsten Standortkosten zu tragen haben, aber gleichzeitig mit den tiefsten Fallpauschalen der Schweiz auskommen sollten. Die Basisfallpreise in anderen Kantonen liegen durchwegs um 200 bis 400 Franken über dem Zürcher Niveau. Bei durchschnittlich 10‘000 Fällen eines Zürcher Spitals ergibt dies Mindereinnahmen im Vergleich zu einem ausserkantonalen Spital von zwei bis vier Millionen Franken pro Jahr.

Der VZK wehrt sich gegen diese Wettbewerbsverzerrung und erhofft sich vom Bundesverwaltungsgericht eine Klärung, auch in grundsätzlichen Fragen. Geprüft werden soll unter anderem die Methodik, mit welcher die Zürcher Regierung die Fallpauschalen berechnet hat und welche den Spitälern kaum Spielraum für Verhandlungen mit den Versicherern lässt