• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Patientenbroschüre zum Spitalaufenthalt umfassend überarbeitet

Thema: News der Startseite

Die vom Verband Zürcher Krankenhäuser, vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und der Gesundheitsdirektion gemeinsam herausgegebene Broschüre «Meine Rechte und Pflichten – Informationen zum Spitalaufenthalt» bietet Patientinnen und Patienten praktische Hinweise und Hintergrundwissen. Sie liegt jetzt in einer Neuauflage vor.

Spitalpatientinnen und -patienten haben Rechte. Diese Rechte reichen von der Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe und Therapien über das Recht auf Besuche und Seelsorge bis hin zum Recht, selber darüber entscheiden zu können, wer in welchem Umfang und zu welchem Zweck über die eigenen Patientendaten informiert werden darf. Die wirksame Wahrnehmung dieser Patientenrechte setzt deren Kenntnis voraus. Spitalpatientinnen und -patienten haben aber auch Pflichten. So bedingt eine erfolgreiche Behandlung die Mitwirkung der Patientin oder des Patienten. In einem geordneten Spitalbetrieb ist auch die gegenseitige Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Mitpatientinnen und -patienten von massgeblicher Bedeutung.

Zu diesen Themenbereichen bietet die Patientenbroschüre «Meine Rechte und Pflichten – Informationen zum Spitalaufenthalt» praktische Hinweise und Hintergrundwissen. Infolge des Inkrafttretens des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Patientenverfügung, fürsorgerische Unterbringung), des Humanforschungsgesetzes (klinische Forschung, Weiterverwendung von Patientendaten für die Forschung), des Krebsregistergesetzes (Registrierung von Krebsdaten, Widerspruchsrecht) und des revidierten Patientinnen- und Patientengesetzes (Aufbewahrung und Archivierung von Patientendokumentationen) ist die Broschüre umfassend überarbeitet und ergänzt worden. Sie wird gemeinsam vom Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK), vom Datenschutzbeauftragten (dsb) und der Gesundheitsdirektion herausgegeben.

Die Broschüre informiert die Patientinnen und Patienten – unabhängig davon, ob sie sich in einem somatischen Spital oder in einer psychiatrischen Klinik befinden ‒ eingehend über die ihnen zustehenden Rechte, insbesondere auch über ihr Recht auf weitergehende Informationen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Weiterverwendung ihrer Daten für die Forschung oder die Registrierung ihrer Daten im Krebsregister. Erläutert wird auch das Vorgehen bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten im Spital.