VZK-Tagung Gesundheitsversorgung
Der VZK lädt Sie am Dienstag, 3. November 2026 zur traditionellen Tagung Gesundheitsversorgung ein. Der Anlass dauert den ganzen Vormittag und endet mit einem gemeinsamen Stehlunch.
Das diesjährige Thema ist in Vorbereitung.
Seien Sie Teil unserer VZK-Tagung und reservieren Sie sich den Vormittag des 3. Novembers 2026.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Datum: 3. November 2026
Zeit: 8:30 – 14:00 Uhr (mit Stehlunch)
Ort: Careum Auditorium, Pestalozzistrasse 11, 8032 Zürich
Dieses Jahr drehte sich die Tagung um das Thema «Fachkräftemangel 2.0: rettet uns die Digitalisierung?». Auf der einen Seite wächst der medizinische Bedarf infolge der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Spezialisierung der Medizin. Auf der anderen Seite gehen in den nächsten Jahren viele Fachpersonen in den Ruhestand, die durch die nachkommenden Generationen wegen des generellen Arbeitskräftebedarfs nicht ersetzt werden können.
Bereits im letzten Jahr hatten wir uns dem zentralen Thema «Fachkräftemangel» an der VZK-Tagung angenommen. Als wichtige Elemente der Lösung identifizierten wir folgende Punkte: Weg vom Kostenröhrenblick hin zum Fokus auf Versorgungssicherheit und Qualität, Reduktion der Regulierung und Bürokratie und Förderung der Digitalisierung.
Diesjährige Themen
Im Zentrum stand der Shift von „stationär“ zu „stationär, spitalambulant, integriert“ als wirksamste Lösung, um den Fachkräftemangel nachhaltig zu reduzieren.
In diesem Jahr begannen wir mit interessanten Inputs aus der Praxis zu den Themen:
Was bringt die Ambulantisierung?
Was bringen neue Arbeitsmodelle?
Um dann der Frage nachzugehen, wie die Digitalisierung den Fachkräftemangel entschärfen kann.
Was bringen das Elektronische Patientendossier, DigiSanté und die Standardisierung?
Und wie kann man als Institution seinen digitalen Reifegrad messen und vergleichen?
Der erneute Teilnehmendenrekord mit über 300 Personen zeigte das grosse Interesse an diesem Themenkomplex.
Frau Regierungspräsidentin Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, führte ins Thema ein.

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die von Bundesrat und nationalem Parlament vorgesehene Zulassungsbeschränkung vorläufig nicht nachzuvollziehen.
Die Umsetzung würde einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung widersprechen, würde lohn- und kostentreibend wirken, den inländischen Nachwuchs schwächen und die Verlagerung von stationär zu ambulant hemmen.
Der Verband Zürcher Krankenhäuser begrüsst den Entscheid des Zürcher Regierungsrates auf Antrag der Gesundheitsdirektion ausdrücklich.
Zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung ist der Fokus auf den Systemwechsel zur spitalambulanten, integrierten Versorgung und den sich akzentuierenden Fachkräftemangel zu richten.
Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Bevölkerung und der medizinische Fortschritt führen in der Zukunft zu einem Mehrbedarf an medizinischer Versorgung. Diese Versorgung ist bereits heute eine grosse tägliche Herausforderung infolge des Fachkräftemangels.
Die ambulante Zulassungsbeschränkung würde die Situation weiter verschärfen, so dass Leistungs- und Qualitätsabbau drohen würden.
Die Entscheidung des Zürcher Regierungsrates, auf die Umsetzung zu verzichten, wird darum vom VZK sehr begrüsst.
Der Fokus ist auf den Systemwechsel hin zur spitalambulanten, integrierten Versorgung zu richten. Wichtige Pfeiler dafür sind die EFAS-Vorlage und die angepassten Tarifmodelle (Tardoc und ambulante Pauschalen).
Mit kostendeckenden Tarifen müssen Anreize für diesen Systemwechsel gesetzt werden. Er hat den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten früher wieder nach Hause gehen und schneller gesund werden. Und er wirkt sich positiv auf die Kostenentwicklung aus – bei gleichbleibender Qualität. Besonders wichtig ist jedoch, dass der Systemwechsel den Fachkräftemangel verringert. Er ermöglicht neue Arbeitszeitmodelle, reduziert den Dreischichtbetrieb und führt insbesondere zu weniger Nachtschichten. Die dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass die Gesundheitsberufe an Attraktivität gewinnen und die Gesundheitsfachpersonen länger und zufriedener in ihrem angestammten Beruf verbleiben.
Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Wir freuen uns über den wegweisenden Entscheid des Zürcher Regierungsrates zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Damit setzt er ein wichtiges Zeichen zur Förderung des Nachwuchses und gegen zusätzliche Regulierung und Bürokratie im Gesundheitswesen.»
Im Bereich der Psychiatrie waren bislang die Forel Klinik AG und die psychiatrischen Abteilungen des Universitätsspitals Zürich, des Universitäts-Kinderspitals Zürich, des Kantonsspitals Winterthur und der Spital Affoltern AG vertreten.
Mit dem Beitritt der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK), der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw), der Clienia Schlössli AG, der Sanatorium Kilchberg AG und der Privatklinik Hohenegg AG macht der VZK einen grossen weiteren Schritt in Richtung integrierte Versorgung.
Dem Streben nach psychischer Gesundheit wird immer mehr Gewicht zuteil und immer mehr Menschen sind von psychischen Krankheiten betroffen. Insbesondere die Altersgruppen der Kinder-, Jugend- und der Alterspsychiatrie weisen einen deutlichen Mehrbedarf aus. Deshalb wurden auch im Rahmen der Spitalplanung zusätzliche Leistungsaufträge durch den Kanton Zürich vergeben.
An der gestrigen ausserordentlichen Generalversammlung wurde einstimmig die Aufnahme der folgenden psychiatrischen Kliniken beschlossen:
Die Generalversammlung wählte zudem Martin Werthmüller, Klinikdirektor der Clienia Schlössli AG, als Vertreter der Zürcher Psychiatrien neu in den Vorstand des VZK.
Der VZK setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, wohnortnahe und ökonomisch vertretbare Gesundheitsversorgung ein. Eines der Handlungsfelder ist die Förderung der integrierten Versorgung.
Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Der VZK freut sich sehr über die Mitgliedschaft der fünf psychiatrischen Kliniken. Damit wird ein weiterer Meilenstein zur Förderung und Verknüpfung der integrierten Versorgungsketten im Kanton Zürich erzielt und die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung zusätzlich gestärkt.»
Der VZK vertritt neu nun 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243’000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
Die Schweiz verfügt über ein qualitativ hochstehendes und gut zugängliches Gesundheitswesen, das als grösster Arbeitgeber das Rückgrat für die hohe Lebensqualität und die starke wirtschaftliche Leistung bildet. Setzt man die Gesundheitsausgaben in Relation zum Bruttoinlandprodukt, so zeigt sich, dass sich die Kosten des Schweizer Gesundheitswesens im mitteleuropäischen Durchschnitt befinden – günstiger als in England und Frankreich. Der mediale Fokus auf die Kosten und der Kostenröhrenblick der nationalen Politik, insbesondere von Bundesrat und nationalem Parlament, und der Krankenversicherer hat dazu geführt, dass das Verständnis für die wahren Herausforderungen völlig verloren gegangen ist. Mehr dazu in diesem Newsletter.
Neben der Sicherung der Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung erbringt das Gesundheitswesen eine erhebliche Wertschöpfung. Mit dieser Wertschöpfung geht eine Umweltbelastung einher, die es zu reduzieren gilt. Die Ökologiekommission des VZK hat dazu eine Tagung mit dem Titel «Green Hospital in Theorie und Praxis» durchgeführt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet viele Chancen und Herausforderungen. Guru Sivaraman, Direktor ICT/CIO des Universitätsspitals Zürich, erläutert, wie die Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten und die Betriebsabläufe verbessert werden. Wie wird die Digitalisierung die Medizin verändern? Und welche Dienstleistungen bietet der VZK im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit?
Die Tarife im ambulanten und stationären Bereich sind nicht kostendeckend. Dazu kommt die Teuerung, die die Kosten in die Höhe treibt. Markus Bircher, CEO des See-Spitals Horgen und Präsident der VZK-Tarifkommission, stellt sich den Fragen zu den Tarifverhandlungen mit den Krankenversicherern.
Gerhard Schuck ist CEO des Gesundheitszentrums Dielsdorf und Vorsitzender des Netzwerkes Zürcher Pflegezentren des VZK. Was macht dieses Netzwerk aus? Die integrierte Gesundheitsversorgung steht zukünftig im Fokus. Wie kann sie verbessert werden?
Das Ergebnis 2022 der Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft weist darauf hin, dass sie mit den von den zusatzversicherten Personen eingeforderten Prämien erhebliche Gewinne erzielt. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will.
Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.
Die Concordia Krankenversicherung hat die Spitäler Affoltern, Bülach, Limmattal, Männedorf, See-Spital, Uster, Wetzikon und Zollikerberg informiert, dass die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten ab dem 17. Juli 2023 nicht mehr vergütet werden.
Die Concordia hatte Preissenkungen von bis zu 15% verlangt. Trotz monatelangen Verhandlungen zwischen dem VZK und der Concordia konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden und die Concordia beharrt weiterhin auf nicht akzeptablen Preissenkungen.
Angesichts der grossen Herausforderungen für die Spitäler, ist das Verhalten der Concordia verantwortungslos.
Das Bevölkerungswachstum und der demografische Wandel mit einer zunehmend älteren Bevölkerung, die vermehrt von Mehrfacherkrankungen betroffen ist, führen zu einem medizinischen Mehrbedarf.
Gleichzeitig herrscht ein sich akzentuierender Fachkräftemangel bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen, der zu Kapazitätsengpässen und verlängerten Wartefristen führt.
Die Tarife im grundversicherten Bereich sind nicht kostendeckend. Dazu kommen die Teuerung und die Forderungen der Pflegeinitiative, die die Kosten in die Höhe treiben.
Aufgrund des Entscheides der Concordia, die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr zu vergüten, können diese nur mit Leistungen der Grundversicherung behandelt und beherbergt werden.
Zusätzlich wird so die finanzielle Situation der Spitäler verschärft und die Umsetzung der Pflegeinitiative verhindert.
Es ist sehr stossend, dass die Concordia zwar selber hohe Prämien bei zusatzversicherten Personen verlangt, aber die Leistungen der Spitäler nicht entsprechend abgelten will. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der Spitäler, des Spitalpersonals und schlussendlich der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will. Im Jahre 2022 hat die Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft einen Gewinn von 7 Millionen Franken erzielt, trotz Verlust von 64 Millionen Franken auf den Kapitalanlagen.
Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.
Namhafte Referentinnen und Referenten aus Medizin, Pflege, Psychoanalyse und Politik beleuchteten das wichtige Zukunftsthema für die 150 Gäste im Zürcher Kongresshaus. Roboter übernehmen immer mehr Aufgaben. Sie helfen bei Operationen, indem sie die Präzision sicherstellen. Sie unterstützen in der Rehabilitation und vereinfachen die Mobilisierung von Patientinnen und Patienten. Welche Rolle können sie in der Pflege spielen? Und können sie helfen, dem Fachkräftemangel zu begegnen? Lesen Sie mehr dazu auf den folgenden Seiten.
Die Situation auf den Notfallstationen ist angespannt. Die Eintritte haben im Jahre 2022 gegenüber 2021 um 17,3 Prozent zugenommen. Die Anzahl stationär aufgenommener Patientinnen und Patienten blieb stabil. Dies ist hauptsächlich der Tatsache geschuldet, dass im stationären Bereich infolge Personalmangels nicht mehr Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können. Bei den ambulanten Notfallbehandlungen ist eine deutliche Zunahme von 21,2 Prozent festzustellen. Die Folgen sind längere Wartezeiten und Aufnahmeschwierigkeiten für Notfallpatientinnen und -patienten, die mit den Rettungsdiensten zum Spital gefahren werden. Auf Seite 5 erhalten Sie einen vertieften Einblick in die Ursachen, Konsequenzen und die zu ergreifenden Massnahmen.
Doris Benz leitet seit November 2021 das Spital Bülach. Im Interview auf Seite 6 erzählt sie, was sich bisher getan hat und was die Zukunft bringt. Zudem berichtet sie über die Covid-19-Pandemie, den grossen Nutzen, den die dezentrale Spitalversorgung bringt, und wie sie die Zusammenarbeit mit den anderen Spitälern erlebt hat.
Ebenfalls in diesem Newsletter lesen Sie mehr über die Leistungen des VZK beim Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), bei der Grippeimpfkampagne und über die aktualisierte Version des Handbuchs «Ökologie und Entsorgung im Gesundheitswesen».
Bis 2030 werden rund 43 000 zusätzliche Pflegefachkräfte mit Diplomabschluss benötigt. Gemäss dem neusten OBSAN-Versorgungsbericht zum Gesundheitspersonal können aber höchstens 29 000 Pflegende mit Diplomabschluss in der Schweiz ausgebildet werden. National- und Ständerat haben in der Frühjahrssession dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zugestimmt. Vorgesehen ist eine sofortige Ausbildungsoffensive. Eine Milliarde Franken fliesst in die Ausbildung, damit in der Schweiz mehr diplomiertes Pflegepersonal ausgebildet wird. Einerseits sind direkte Beiträge an die Auszubildenden vorgesehen, andererseits gehen die Mittel an Bildungsinstitutionen sowie an Leistungserbringer, die Ausbildungsplätze anbieten. Zudem können Pflegefachleute neu gewisse Leistungen ohne ärztliche Verordnung direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, falls die Volksinitiative vom Stimmvolk abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Sagen Volk und Stände jedoch Ja zur Pflegeinitiative, muss der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Umsetzung unterbreiten. Danach wären wiederum National- und Ständerat am Zug. Die Beratung im Parlament ist erst nach den nächsten Wahlen 2023 zu erwarten. Eine Lösung liegt somit frühestens in vier bis fünf Jahren vor. Und ob das künftige Parlament trotz Annahme der Initiative nochmals eine Milliarde für eine Ausbildungsoffensive sprechen würde, ist mehr als fraglich. Denn die mit dem Gegenvorschlag vorliegende zielgerichtete, pragmatische und schnelle Lösung kam unter dem Eindruck der Corona-Pandemie zustande.
Die Anliegen der Initianten sind absolut berechtigt. Der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag ist ein sinnvoller Umsetzungsvorschlag für die Initiative. Er nimmt die wichtigen Anliegen grosszügig auf. Es scheint unwahrscheinlich, dass das neue Parlament eine für das Pflegepersonal bessere Lösung verabschieden wird. Ausserdem kommen diese Massnahmen dann zu spät. Es muss jetzt gehandelt werden. Wer für eine zielführende Problemlösung ist, lehnt die Pflegeinitiative ab und stimmt damit für den rasch umsetzbaren indirekten Gegenvorschlag.