VZK-Tagung Gesundheitsversorgung
Der VZK lädt Sie am Dienstag, 3. November 2026 zur traditionellen Tagung Gesundheitsversorgung ein. Der Anlass dauert den ganzen Vormittag und endet mit einem gemeinsamen Stehlunch.
Das diesjährige Thema ist in Vorbereitung.
Seien Sie Teil unserer VZK-Tagung und reservieren Sie sich den Vormittag des 3. Novembers 2026.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Datum: 3. November 2026
Zeit: 8:30 – 14:00 Uhr (mit Stehlunch)
Ort: Careum Auditorium, Pestalozzistrasse 11, 8032 Zürich
Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, welche die drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt, einigen sich im ambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 und beenden damit ein jahrelanges Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Überdies handelten die Tarifpartner einen zweijährigen SwissDRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen beide Akteure ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein starkes Signal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einem bezahlbaren Gesundheitswesen.
Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen gefunden. Im spitalambulanten Bereich, für die Tarifjahre 2018 bis 2022, einigten sich die Tarifpartner rückwirkend auf einen, gegenüber dem Vorjahr 2017 gleichbleibenden Taxpunktwert von 89 Rappen. Ab 2023 wurde rückwirkend ein Taxpunktwert von 93 Rappen, und damit eine Erhöhung von 4 Rappen, vereinbart. Der Kompromiss im Bereich TARMED setzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, bietet allen Seiten Rechtssicherheit und eröffnet eine neue, zukunftsorientierte Perspektive. Auch ist die tarifpartnerschaftliche Einigung ein erster Schritt zur Förderung der zunehmenden Ambulantisierung von medizinischen Leistungen im Schweizer Gesundheitswesen. Im Tarifbereich SwissDRG konnten die Tarifpartner mit einem bis 2026 gültigen Anschlussvertrag eine neue Lösung finden. Somit beträgt die Fallpauschale 10’100 Franken für das Jahr 2025 und 10’250 Franken für das Jahr 2026.
Vertragsloser Zustand beim Taxpunktwert seit 2018
Seit 2018 befanden sich HSK und VZK beim Taxpunktwert in einem vertragslosen Zustand. Für das Jahr 2017 hatte der Kanton Zürich zunächst den bis Ende 2016 gültigen, ordentlichen Tarif von 89 Rappen, mangels fehlender Einigung über eine Anschlusslösung der Parteien hoheitlich um 1 Jahr verlängert. Nachdem per Januar 2018 keine Lösung in Sicht war, beantragten die Parteien eine Festsetzung beim Kanton. Dieser entschied 2022 und legte den Taxpunktwert rückwirkend per 1. Januar 2018 auf 91 Rappen fest. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Zur jetzt erzielten Einigung gehört auch ein offizieller Rückzug der noch hängigen Beschwerde der HSK vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen Verträge, sowohl im Bereich TARMED wie auch SwissDRG, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Genehmigung des Kantons Zürich.
Positiv und partnerschaftlich in die Zukunft blicken
Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK freuen sich über die einvernehmliche Lösung. Dies umso mehr, als dass der ambulante Tarifbereich an Bedeutung stark zunimmt («ambulant vor stationär») und vor dem Hintergrund der Teilgenehmigung der ambulanten, ärztlichen Tarifstrukturen eine bereinigte Ausgangsbasis erforderlich wird. Beide Seiten wollen im Anschluss an die Einigung weiterhin partnerschaftlich und aktiv gestaltend zusammenarbeiten und setzen auch in der Zukunft auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Beseitigung von strukturellen Fehlanreizen sowie zum Wohl der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten.
Markus Bircher, CEO, See-Spital, Präsident der VZK-Tarifkommission sagt: «Wir erachten die Einigung als wichtigen Meilenstein zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch wenn damit die bestehenden tariflichen Fehlanreize nicht behoben sind, so stellt die Tariflösung einen ersten Schritt für eine temporäre Überbrückungslösung dar. Weitere Bemühungen werden notwendig sein, um die Anreize im System richtig zu setzen.»
Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK AG erläutert: «Solange auf Tarifstrukturebene die neuen Lösungsansätze mit EFAS und neuen ambulanten Tarifstrukturen nicht wirksam ausgerollt sind und greifen können, nutzen wir den Spielraum auf Tarifebene, um diese Herausforderungen anzugehen. Es braucht Überbrückungslösungen für ein nachhaltiges, finanzierbares, qualitativ hochstehendes und patientenzentriertes Gesundheitssystem.»
Die Zürcher Gesundheitsinstitutionen befinden sich auf einer Achterbahn. Die finanzielle Situation verschlechtert sich zusehends infolge erhöhter Ausgaben, getrieben durch die Teuerung und Lohnmassnahmen, und wegen den sich nicht gleichermassen entwickelnden Einnahmen, begründet durch die zu tiefen Tarife. Dazu kommt der zunehmende Fachkräftemangel, die ungenügende Digitalisierung sowie die überbordende Regulierung und Bürokratie.
Trotzdem wird in den Zürcher Gesundheitsinstitutionen während 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag die Gesundheitsversorgung weit über die Kantonsgrenzen hinaus sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen jeden Tag mit grossem Einsatz und Engagement, mit Herzblut und Kompetenz hervorragende medizinische und pflegerische Leistungen.
Die politische Arena überprüft zu wenig, wie neue Auflagen konkret umgesetzt und finanziert werden sollen. Es braucht einen Marschhalt, denn die Mikroregulierung erzeugt Mehrkosten und Frustration beim Personal.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Zwangsmassnahmen wie Planung, Steuerung sowie Regulierung nicht den gewünschten Effekt erzielen. Um die Effizienz zu verbessern und damit auch die Kostenentwicklung zu dämpfen sowie die Qualität und Zugänglichkeit zu erhalten, muss auf Anreize gesetzt werden, damit sich das Gesamtsystem in die gewünschte Richtung entwickelt. Also weg vom Verhindern und hin zum Fördern.
Wo drückt der Schuh am meisten und was kann getan werden? Ute Buschmann, seit einem Jahr Spitaldirektorin des Spitalverbands Limmattal, geht auf die dringenden Fragen ein.
Fünf psychiatrische Kliniken mit kantonalem Leistungsauftrag sind seit vergangenem Februar neu Mitglied beim VZK. Simone Weiss, Klinikdirektorin des Sanatoriums Kilchberg, erläutert den Nutzen dieser Mitgliedschaft.
Wie Forensic Nurses die Spuren sichern und Personen beraten, die von sexueller Nötigung oder häuslicher Gewalt betroffen sind, erläutern Nadja Weir, Kantonspsychiaterin, und Dominice Häni, leitende Forensic Nurse.
Monika Jänicke leitet das Universitätsspital Zürich. Im Interview beschreibt sie die Herausforderungen, ihr Führungscredo sowie die Vorteile und Voraussetzungen für die erfolgreiche Verlagerung von stationärer zu ambulanter Versorgung.
Wichtig ist nun, dass der Kostenröhrenblick beendet und der Fokus auf die Versorgungssicherheit und Qualität verschoben wird.
Angesichts des Bevölkerungswachstums, der Alterung der Bevölkerung und des medizinischen Fortschritts ergibt sich ein Mehrbedarf an medizinischer Versorgung in der Zukunft. Der sich gleichzeitig akzentuierende Fachkräftemangel kontrastiert mit diesem Mehrbedarf.
Im Gesundheitswesen zeichnet sich in naher Zukunft darum die Unterversorgung als grösste Gefahr ab.
In Anbetracht dieser Herausforderungen und im Interesse der Kostenentwicklung müssen die auf dem Tisch liegenden Lösungen endlich umgesetzt werden. Konkret heisst dies Förderung der Verlagerung von stationär zu ambulant mittels entsprechender Anreize, z.B. kostendeckender Tarife und der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär (EFAS).
Zudem muss die Digitalisierung mit Anreizen für die Leistungserbringer beschleunigt werden.
Damit die Gesundheitsfachpersonen wieder mehr Zeit bei den Patientinnen und Patienten und weniger am Schreibtisch verbringen, ist die Regulierungsdichte abzubauen, der Planungswahn zu beenden und die Bürokratie zu reduzieren.
Das Ergebnis 2022 der Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft weist darauf hin, dass sie mit den von den zusatzversicherten Personen eingeforderten Prämien erhebliche Gewinne erzielt. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will.
Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.
Die Concordia Krankenversicherung hat die Spitäler Affoltern, Bülach, Limmattal, Männedorf, See-Spital, Uster, Wetzikon und Zollikerberg informiert, dass die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten ab dem 17. Juli 2023 nicht mehr vergütet werden.
Die Concordia hatte Preissenkungen von bis zu 15% verlangt. Trotz monatelangen Verhandlungen zwischen dem VZK und der Concordia konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden und die Concordia beharrt weiterhin auf nicht akzeptablen Preissenkungen.
Angesichts der grossen Herausforderungen für die Spitäler, ist das Verhalten der Concordia verantwortungslos.
Das Bevölkerungswachstum und der demografische Wandel mit einer zunehmend älteren Bevölkerung, die vermehrt von Mehrfacherkrankungen betroffen ist, führen zu einem medizinischen Mehrbedarf.
Gleichzeitig herrscht ein sich akzentuierender Fachkräftemangel bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen, der zu Kapazitätsengpässen und verlängerten Wartefristen führt.
Die Tarife im grundversicherten Bereich sind nicht kostendeckend. Dazu kommen die Teuerung und die Forderungen der Pflegeinitiative, die die Kosten in die Höhe treiben.
Aufgrund des Entscheides der Concordia, die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr zu vergüten, können diese nur mit Leistungen der Grundversicherung behandelt und beherbergt werden.
Zusätzlich wird so die finanzielle Situation der Spitäler verschärft und die Umsetzung der Pflegeinitiative verhindert.
Es ist sehr stossend, dass die Concordia zwar selber hohe Prämien bei zusatzversicherten Personen verlangt, aber die Leistungen der Spitäler nicht entsprechend abgelten will. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der Spitäler, des Spitalpersonals und schlussendlich der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will. Im Jahre 2022 hat die Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft einen Gewinn von 7 Millionen Franken erzielt, trotz Verlust von 64 Millionen Franken auf den Kapitalanlagen.
Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.
Namhafte Referentinnen und Referenten aus Medizin, Pflege, Psychoanalyse und Politik beleuchteten das wichtige Zukunftsthema für die 150 Gäste im Zürcher Kongresshaus. Roboter übernehmen immer mehr Aufgaben. Sie helfen bei Operationen, indem sie die Präzision sicherstellen. Sie unterstützen in der Rehabilitation und vereinfachen die Mobilisierung von Patientinnen und Patienten. Welche Rolle können sie in der Pflege spielen? Und können sie helfen, dem Fachkräftemangel zu begegnen? Lesen Sie mehr dazu auf den folgenden Seiten.
Die Situation auf den Notfallstationen ist angespannt. Die Eintritte haben im Jahre 2022 gegenüber 2021 um 17,3 Prozent zugenommen. Die Anzahl stationär aufgenommener Patientinnen und Patienten blieb stabil. Dies ist hauptsächlich der Tatsache geschuldet, dass im stationären Bereich infolge Personalmangels nicht mehr Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können. Bei den ambulanten Notfallbehandlungen ist eine deutliche Zunahme von 21,2 Prozent festzustellen. Die Folgen sind längere Wartezeiten und Aufnahmeschwierigkeiten für Notfallpatientinnen und -patienten, die mit den Rettungsdiensten zum Spital gefahren werden. Auf Seite 5 erhalten Sie einen vertieften Einblick in die Ursachen, Konsequenzen und die zu ergreifenden Massnahmen.
Doris Benz leitet seit November 2021 das Spital Bülach. Im Interview auf Seite 6 erzählt sie, was sich bisher getan hat und was die Zukunft bringt. Zudem berichtet sie über die Covid-19-Pandemie, den grossen Nutzen, den die dezentrale Spitalversorgung bringt, und wie sie die Zusammenarbeit mit den anderen Spitälern erlebt hat.
Ebenfalls in diesem Newsletter lesen Sie mehr über die Leistungen des VZK beim Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), bei der Grippeimpfkampagne und über die aktualisierte Version des Handbuchs «Ökologie und Entsorgung im Gesundheitswesen».
Im Frühling hat die Gesundheitsdirektion die Spitalplanung 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Der prognostizierte Mehrbedarf bis 2032 beträgt 21%. Dieser wird getrieben durch die zunehmende Spezialisierung der Medizin, das Bevölkerungswachstum und die demografische Entwicklung der Bevölkerung. Der Anteil an älteren Patientinnen und Patienten wird stetig zunehmen. Umso wichtiger ist der geplante Ausbau von Angeboten im Bereich der Altersmedizin. Die Nähe zum gewohnten sozialen Umfeld ist gerade für ältere Patientinnen und Patienten ein entscheidender Genesungsfaktor. Vor diesem Hintergrund sind die angedrohten Schliessungs- oder Teilschliessungsentscheide zu bedauern.
Unabhängig von der Spitalplanung ist die Zukunft der Zusatzversicherungen ein Dauerthema. Die Einnahmen aus den Zusatzversicherungen sind für Spitäler zur Zukunftssicherung äusserst wichtig. Die Mehrwerte der Zusatzversicherung müssen transparent sein, das verlangt die Finanzmarktaufsicht. Markus Bircher, CEO des See-Spitals, stellt im Interview mit dem VZK fest, dass die Nachfrage nach mehr Komfort, grösserem Therapieangebot oder verbesserter Zugänglichkeit zu medizinischen Leistungen ungebrochen ist.
Wie wichtig es ist, dass Spitäler auch in Zukunft gewinnbringend wirtschaften können, zeigen jüngste Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung des Zürcher Spitalwesens. Die Zürcher Spitäler sind nicht nur ein wichtiger regionaler Wirtschaftsmotor. Ihre Bedeutung geht über die Kantons- und Branchengrenzen hinaus. Die gesamte Wertschöpfung des Zürcher Spitalwesens beläuft sich auf 5,1 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 1,5 Milliarden auf mit dem Spitalwesen verknüpfte Branchen. Die Zürcher Spitäler sind auch wichtige Arbeitgeber: 2019 arbeiteten rund 33’000 Personen im Kanton Zürich in einem Akutspital, einer Rehabilitationsklinik oder einer psychiatrischen Klinik. Die Spitzenqualität der Zürcher Spitäler hat zudem positive Effekte auf die Standortattraktivität des Kantons, was sich wiederum positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirkt.
Mit dem revidierten Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) kann die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine ausgezeichnete Spitalversorgung vertrauen. Das fertigberatene SPFG muss im Kantonsrat noch die Schlussabstimmung überstehen, danach kann darauf aufbauend die Spitalplanung 2023 beginnen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, gut zugängliche und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung sicherzustellen.
Wichtige Grundlage für die Spitalplanung bildet auch der Versorgungsbericht. Darin ist festgehalten, dass der Bedarf an Spitalleistungen in Zukunft steigen wird. In den nächsten zehn Jahren nimmt der Anteil der Bevölkerung in der Altersgruppe 80+ stark zu. Ein besonderes Augenmerk muss auf diese Altersgruppe gelegt werden. Für sie ist nicht eine Hightech-Medizin, sondern eine qualitativ hochstehende und wohnortsnahe Akutversorgung zentral. Stationäre Einrichtungen der Grundversorgung oder spezielle ambulante Leistungen müssen vom Wohnort der Patientin oder des Patienten aus schnell und einfach erreichbar sein. Dazu zählt auch die Nachsorge nach komplexen Behandlungen und Eingriffen. Um die Besuchsfrequenz der Angehörigen zu erhöhen, sind weite Anfahrten möglichst zu vermeiden. Damit eine dezentrale Spitalversorgung kosteneffizient ist, braucht es Flexibilität bei der Ausgestaltung der Leistungsaufträge. Neu haben die Spitäler die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungen einer Leistungsgruppe an einem Nebenstandort zu erbringen. In Zukunft wird es aber zusätzlich wichtiger werden, dass die Spitäler organisationsübergreifend in Kooperationen und Netzwerken stärker zusammenarbeiten. Hier verpasste das neue Spitalgesetz eine Chance. Leistungsaufträge können nach wie vor nicht in Kooperation, sondern müssen standortgebunden erbracht werden. Diese Regelung widerspricht der politischen Forderung nach mehr Kooperationen. Und die Covid19-Pandemie zeigte, wie viel Potenzial in der Zusammenarbeit der Spitäler steckt.
Trotz hoher Fallzahlen ist die Versorgung aller Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Kanton Zürich sichergestellt. Mehr noch, die Zürcher Spitäler nehmen Betroffene aus anderen Kantonen auf und leisten einen wichtigen Beitrag zugunsten der gesamten Schweizer Bevölkerung.
Für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist es zudem zentral, dass jederzeit auch die Non-Covid-19-Patientinnen und -Patienten vollumfänglich behandelt werden. Möglich macht dies der grosse, unermüdliche Einsatz des Spitalpersonals einerseits und die enge Koordination und das geeinte Zusammenspiel aller Akutversorger andererseits. Die Zusammenarbeit klappt vorbildlich. Die Zürcher Spitäler haben einmal mehr bewiesen, dass sie Corona «können».
Nun ist die Politik an der Reihe. Sie muss beweisen, dass sie bereit ist, die qualitativ hochstehende medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Denn, was die Finanzierung betrifft, die grossen Probleme sind bis dato ungelöst. So ist die Behandlung von Allgemeinversicherten – dazu zählen auch die meisten Covid-19-Erkrankten – nicht kostendeckend. Dasselbe gilt für den gesamten ambulanten Bereich. Noch können die Spitäler die Defizite mit den Einnahmen aus dem Bereich der Zusatzversicherten auffangen. Diese Quersubventionierung ist aber unbefriedigend, systemfremd und nicht nachhaltig.
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Situation zusätzlich verschlechtert. Die Ertragsausfälle infolge des von Bund und Kanton beschlossenen Behandlungs- und Operationsverbots im Frühling bringt viele Leistungserbringer an ihre Grenzen. Bund und Kanton hatten den Spitälern einen eindeutigen Auftrag zur Bereithaltung von leeren Betten erteilt, um grosse Kapazitäten für die möglichen Krankheitsfälle zu schaffen. Diesen Auftrag will der Bund nun gar nicht, der Kanton nur zu einem kleinen Teil abgelten. Im Restaurant würde man von Zechprellerei sprechen. Obwohl die Spitäler als systemrelevant gelten und viel geklatscht wurde, ist das konkrete Bekenntnis der Politik zur Gesundheitsversorgung ernüchternd. Das lässt die Alarmglocken läuten.
Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass sich die Zürcherinnen und Zürcher auf eine hervorragende Spitalversorgung verlassen können. Die dezentrale, wohnortnahe Spitallandschaft hat sich als ausschlaggebend bei der Bewältigung der Krise erwiesen. Insbesondere haben sich dadurch die Patientenströme auf verschiedene Standorte verteilt. So konnte das ganze System entlastet werden. Die Spitäler haben keine Sekunde gezögert. Die Wahl Eingriffe wurden sofort gestoppt. Innerhalb von kürzester Zeit wurden Isolierstationen geschaffen und zusätzliche Betten für die Intensivpflege zur Verfügung gestellt. Alle Möglichkeiten zur Bereitstellung der nötigen Kapazität wurden ergriffen. Ihre Verpflichtungen und den von Bund und Kanton erteilten Auftrag haben sie jederzeit vollumfänglich und mit höchster Präzision wahrgenommen.
Corona hat für die Spitäler zu erheblichen Mehrkosten geführt. Sie mussten grosse Kapazitäten aufbauen, hatten hohe Infrastruktur und Materialkosten und die Behandlungen von COVID19Patientinnen und Patienten sind bei Weitem nicht kostendeckend. Ein riesiger Einnahmeausfall verursachte zudem das von Bund und Kanton verordnete Behandlungs und Operationsverbot. Vom 17. März bis 26. April 2020 durften keine «nicht dringend angezeigte» medizinische Eingriffe und Therapien durchgeführt werden. Die Kantonsregierung geht von einem Ausfall von 383 Millionen Franken aus. Davon will sie bloss 125 Millionen übernehmen. Das entspricht jenem Kostenbeitrag, den der Kanton durch das Behandlungsverbot eingespart hat. Der Kanton hält sich «schadlos» und lässt die Spitäler im Regen stehen. Klatschen war gratis. Die grosse Solidarität scheint verflogen zu sein.
Das Loch von 258 Millionen Franken ist für die Spitäler nicht tragbar. Schon vor der CoronaKrise kämpften sie mit Tarifen, die nicht kostendeckend waren. Die bereits verursachten Kosten in Millionenhöhe können deshalb nur durch einen Leistungsabbau eingespart werden. Der grösste Ausgabeposten sind die Fachkräfte. Da ist es naheliegend, dort einzusparen. Damit sind die Arbeitsplätze in den Zürcher Spitälern nicht mehr gesichert. Diese zusätzliche Belastung gefährdet die Gesundheitsversorgung im Kanton.