Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, welche die drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt, einigen sich im ambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 und beenden damit ein jahrelanges Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Überdies handelten die Tarifpartner einen zweijährigen SwissDRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen beide Akteure ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein starkes Signal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einem bezahlbaren Gesundheitswesen.

Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen gefunden. Im spitalambulanten Bereich, für die Tarifjahre 2018 bis 2022, einigten sich die Tarifpartner rückwirkend auf einen, gegenüber dem Vorjahr 2017 gleichbleibenden Taxpunktwert von 89 Rappen. Ab 2023 wurde rückwirkend ein Taxpunktwert von 93 Rappen, und damit eine Erhöhung von 4 Rappen, vereinbart. Der Kompromiss im Bereich TARMED setzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, bietet allen Seiten Rechtssicherheit und eröffnet eine neue, zukunftsorientierte Perspektive. Auch ist die tarifpartnerschaftliche Einigung ein erster Schritt zur Förderung der zunehmenden Ambulantisierung von medizinischen Leistungen im Schweizer Gesundheitswesen. Im Tarifbereich SwissDRG konnten die Tarifpartner mit einem bis 2026 gültigen Anschlussvertrag eine neue Lösung finden. Somit beträgt die Fallpauschale 10’100 Franken für das Jahr 2025 und 10’250 Franken für das Jahr 2026.

Vertragsloser Zustand beim Taxpunktwert seit 2018

Seit 2018 befanden sich HSK und VZK beim Taxpunktwert in einem vertragslosen Zustand. Für das Jahr 2017 hatte der Kanton Zürich zunächst den bis Ende 2016 gültigen, ordentlichen Tarif von 89 Rappen, mangels fehlender Einigung über eine Anschlusslösung der Parteien hoheitlich um 1 Jahr verlängert. Nachdem per Januar 2018 keine Lösung in Sicht war, beantragten die Parteien eine Festsetzung beim Kanton. Dieser entschied 2022 und legte den Taxpunktwert rückwirkend per 1. Januar 2018 auf 91 Rappen fest. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Zur jetzt erzielten Einigung gehört auch ein offizieller Rückzug der noch hängigen Beschwerde der HSK vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen Verträge, sowohl im Bereich TARMED wie auch SwissDRG, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Genehmigung des Kantons Zürich.

Positiv und partnerschaftlich in die Zukunft blicken

Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK freuen sich über die einvernehmliche Lösung. Dies umso mehr, als dass der ambulante Tarifbereich an Bedeutung stark zunimmt («ambulant vor stationär») und vor dem Hintergrund der Teilgenehmigung der ambulanten, ärztlichen Tarifstrukturen eine bereinigte Ausgangsbasis erforderlich wird. Beide Seiten wollen im Anschluss an die Einigung weiterhin partnerschaftlich und aktiv gestaltend zusammenarbeiten und setzen auch in der Zukunft auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Beseitigung von strukturellen Fehlanreizen sowie zum Wohl der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten.

Markus Bircher, CEO, See-Spital, Präsident der VZK-Tarifkommission sagt: «Wir erachten die Einigung als wichtigen Meilenstein zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch wenn damit die bestehenden tariflichen Fehlanreize nicht behoben sind, so stellt die Tariflösung einen ersten Schritt für eine temporäre Überbrückungslösung dar. Weitere Bemühungen werden notwendig sein, um die Anreize im System richtig zu setzen.»

Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK AG erläutert: «Solange auf Tarifstrukturebene die neuen Lösungsansätze mit EFAS und neuen ambulanten Tarifstrukturen nicht wirksam ausgerollt sind und greifen können, nutzen wir den Spielraum auf Tarifebene, um diese Herausforderungen anzugehen. Es braucht Überbrückungslösungen für ein nachhaltiges, finanzierbares, qualitativ hochstehendes und patientenzentriertes Gesundheitssystem.»

Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und PwC Schweiz haben für die Begleitung der digitalen Transformation die innovative Plattform Digitalerreifegrad.ch entwickelt, um Schweizer Gesundheitsunternehmen in strategischen Digitalisierungsfragen effektiv zu unterstützen.

Der digitale Reifegrad ist eine benutzerfreundliche web-basierte Plattform, welche Schweizer Leistungserbringer bei ihrer digitalen Transformation begleitet. Die Plattform ermöglicht eine schnelle und effiziente Ermittlung der digitalen Reife und bietet Führungskräften wertvolle Einblicke, um ihre Positionierung im nationalen Vergleich zu bewerten. Das Tool erleichtert fundierte Investitionsentscheidungen und begleitet den Strategieprozess durch klare, datenbasierte Erkenntnisse. Zudem fördert es durch Gruppen-Assessments die interne Meinungsbildung, indem verschiedene Perspektiven in die Bewertung einfliessen. Dies fördert nicht nur die Akzeptanz der Plattform, sondern auch den Austausch und die Zusammenarbeit.

Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels dringend notwendig. Die Plattform Digitalerreifegrad.ch hilft jeder Institution im Gesundheitswesen eine Standortanalyse zu machen und die nächsten Schritte im Rahmen der digitalen Transformation zu definieren.»

Die Plattform Digitalereifegrad.ch ermöglicht es somit allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen durch die Bereitstellung eines einfachen und zielorientierten Instruments, den digitalen Transformationsprozess aktiv zu gestalten.

Wichtig ist nun, dass der Kostenröhrenblick beendet und der Fokus auf die Versorgungssicherheit und Qualität verschoben wird.

Angesichts des Bevölkerungswachstums, der Alterung der Bevölkerung und des medizinischen Fortschritts ergibt sich ein Mehrbedarf an medizinischer Versorgung in der Zukunft. Der sich gleichzeitig akzentuierende Fachkräftemangel kontrastiert mit diesem Mehrbedarf.

Im Gesundheitswesen zeichnet sich in naher Zukunft darum die Unterversorgung als grösste Gefahr ab.

In Anbetracht dieser Herausforderungen und im Interesse der Kostenentwicklung müssen die auf dem Tisch liegenden Lösungen endlich umgesetzt werden. Konkret heisst dies Förderung der Verlagerung von stationär zu ambulant mittels entsprechender Anreize, z.B. kostendeckender Tarife und der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär (EFAS).

Zudem muss die Digitalisierung mit Anreizen für die Leistungserbringer beschleunigt werden.

Damit die Gesundheitsfachpersonen wieder mehr Zeit bei den Patientinnen und Patienten und weniger am Schreibtisch verbringen, ist die Regulierungsdichte abzubauen, der Planungswahn zu beenden und die Bürokratie zu reduzieren.

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die von Bundesrat und nationalem Parlament vorgesehene Zulassungsbeschränkung vorläufig nicht nachzuvollziehen.

Die Umsetzung würde einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung widersprechen, würde lohn- und kostentreibend wirken, den inländischen Nachwuchs schwächen und die Verlagerung von stationär zu ambulant hemmen.

Der Verband Zürcher Krankenhäuser begrüsst den Entscheid des Zürcher Regierungsrates auf Antrag der Gesundheitsdirektion ausdrücklich.

Zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung ist der Fokus auf den Systemwechsel zur spitalambulanten, integrierten Versorgung und den sich akzentuierenden Fachkräftemangel zu richten.

Das Bevölkerungswachstum, die Alterung der Bevölkerung und der medizinische Fortschritt führen in der Zukunft zu einem Mehrbedarf an medizinischer Versorgung. Diese Versorgung ist bereits heute eine grosse tägliche Herausforderung infolge des Fachkräftemangels.

Die ambulante Zulassungsbeschränkung würde die Situation weiter verschärfen, so dass Leistungs- und Qualitätsabbau drohen würden.

Die Entscheidung des Zürcher Regierungsrates, auf die Umsetzung zu verzichten, wird darum vom VZK sehr begrüsst.

Der Fokus ist auf den Systemwechsel hin zur spitalambulanten, integrierten Versorgung zu richten. Wichtige Pfeiler dafür sind die EFAS-Vorlage und die angepassten Tarifmodelle (Tardoc und ambulante Pauschalen).

Mit kostendeckenden Tarifen müssen Anreize für diesen Systemwechsel gesetzt werden. Er hat den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten früher wieder nach Hause gehen und schneller gesund werden. Und er wirkt sich positiv auf die Kostenentwicklung aus – bei gleichbleibender Qualität. Besonders wichtig ist jedoch, dass der Systemwechsel den Fachkräftemangel verringert. Er ermöglicht neue Arbeitszeitmodelle, reduziert den Dreischichtbetrieb und führt insbesondere zu weniger Nachtschichten. Die dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass die Gesundheitsberufe an Attraktivität gewinnen und die Gesundheitsfachpersonen länger und zufriedener in ihrem angestammten Beruf verbleiben.

Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Wir freuen uns über den wegweisenden Entscheid des Zürcher Regierungsrates zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Damit setzt er ein wichtiges Zeichen zur Förderung des Nachwuchses und gegen zusätzliche Regulierung und Bürokratie im Gesundheitswesen.»

Im Bereich der Psychiatrie waren bislang die Forel Klinik AG und die psychiatrischen Abteilungen des Universitätsspitals Zürich, des Universitäts-Kinderspitals Zürich, des Kantonsspitals Winterthur und der Spital Affoltern AG vertreten.

Mit dem Beitritt der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK), der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw), der Clienia Schlössli AG, der Sanatorium Kilchberg AG und der Privatklinik Hohenegg AG macht der VZK einen grossen weiteren Schritt in Richtung integrierte Versorgung.

Dem Streben nach psychischer Gesundheit wird immer mehr Gewicht zuteil und immer mehr Menschen sind von psychischen Krankheiten betroffen. Insbesondere die Altersgruppen der Kinder-, Jugend- und der Alterspsychiatrie weisen einen deutlichen Mehrbedarf aus. Deshalb wurden auch im Rahmen der Spitalplanung zusätzliche Leistungsaufträge durch den Kanton Zürich vergeben.

An der gestrigen ausserordentlichen Generalversammlung wurde einstimmig die Aufnahme der folgenden psychiatrischen Kliniken beschlossen:

Die Generalversammlung wählte zudem Martin Werthmüller, Klinikdirektor der Clienia Schlössli AG, als Vertreter der Zürcher Psychiatrien neu in den Vorstand des VZK.

Der VZK setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, wohnortnahe und ökonomisch vertretbare Gesundheitsversorgung ein. Eines der Handlungsfelder ist die Förderung der integrierten Versorgung.

Christian Schär, Präsident des VZK, sagt: «Der VZK freut sich sehr über die Mitgliedschaft der fünf psychiatrischen Kliniken. Damit wird ein weiterer Meilenstein zur Förderung und Verknüpfung der integrierten Versorgungsketten im Kanton Zürich erzielt und die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung zusätzlich gestärkt.»

Der VZK vertritt neu nun 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243’000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.

 

Foto (v.l.n.r.): Roland Wespi, Geschäftsleiter VZK; Alexander Penssler, CEO Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland; Walter Denzler, Vorsitzender der Klinikleitung Privatklinik Hohenegg AG; Martin Werthmüller, Klinikdirektor Clienia Schlössli AG; Markus Merz, CEO Psychiatrische Universitätsklinik Zürich; Simone Weiss, Direktorin Sanatorium Kilchberg AG; Christian Schär, Präsident VZK

Bei ihrer Arbeit und im Kontakt mit Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Kundinnen und Kunden sind Gesundheitsfachpersonen vermehrt Grippeviren ausgesetzt. Mit ihrem Entscheid für die Grippeimpfung schützen sich Gesundheitsfachpersonen selber, ihre Familien, Angehörigen, ihr Team und die ihnen anvertrauten Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen, Bewohner, Klientinnen und Klienten sowie Kundinnen und Kunden.

Der Verband Zürcher Krankenhäuser, der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ), ARTISET Zürich, das Netzwerk Zürcher Pflegezentren (VZK), der SBK – Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion ZH/GL/SH, das Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen (ZAG) und der SPITEX Verband Kanton Zürich sind der Überzeugung, dass die Grippeimpfung das einfachste und wirksamste Mittel ist, eine Grippeerkrankung zu vermeiden und engagieren sich seit vielen Jahren gemeinsam. Dieses Jahr sind auch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) und das ZHAW Departement Gesundheit mit dabei.

Erstmals steht auch ein Video mit Prof. Dr. med. Christoph Berger, Leiter Abteilung Infektiologie und Spitalhygiene, Universitäts-Kinderspital Zürich und Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, und Frau Neila Paioni, Dipl. Pflegfachfrau HF Notfall, Universitäts-Kinderspital Zürich, Co-Leiterin Kinderpermanence Circle zur Verfügung, in dem Fragen zur Grippe und Grippeimpfung beantwortet werden. Dieses Video ist auf dem VZK-Youtube-Kanal zu finden und kann von dort aus direkt geteilt/verlinkt: Link zum Video

Zitat Christian Schär, Präsident VZK: «Im Namen aller Partner der VZK-Grippeimpfkampagne bedanke ich mich bei allen Gesundheitsfachpersonen für ihr tägliches Engagement und ihre Bereitschaft, sich gegen die Grippe impfen zu lassen; im Interesse von sich selber, ihrer Teams und den anvertrauten Patientinnen, Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Kundinnen und Kunden.»

Die Tagung der VZK-Ökologiekommission widmete sich der Nationalfonds-Studie «Green Hospital», welche die Handlungsfelder aufzeigt.

Die grössten Umweltauswirkungen von Spitälern entstehen nicht vor Ort, sondern vorgelagert in der Wertschöpfungskette – wie beispielsweise durch eingekaufte Güter. Dies zeigt die Relevanz einer nachhaltigen Beschaffung auf.

Die grössten Hebel für nachhaltige Spitäler sind der Bau langlebiger, ressourceneffizienter Spitalgebäude, der Betrieb mit erneuerbaren Energien sowie die Verwendung pflanzlicher Lebensmittel und die Verringerung von Lebensmittelabfällen.

Die Ökologiekommission des VZK führt alle zwei Jahre eine Tagung zu Themen rund um Ökologie und Spitalwesen durch. Im Jahre 2021 stiess die Jubiläumstagung mit Fokus auf die Kreislaufwirtschaft anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Kommission auf grosses Interesse. Dieses Jahr stand nun das Thema «Green Hospital» im Fokus.

Unter der kompetenten Leitung durch Matthias Spielmann, Präsident der VZK-Ökologiekommission und CEO GZO Spital Wetzikon, wurden engagierte Referate gehalten und interessante Diskussionen zu den Nachhaltigkeitsherausforderungen und Lösungsansätzen geführt.

Neben der Sicherung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung erbringt das Gesundheitswesen als grösster Arbeitgeber der Schweiz eine erhebliche Wertschöpfung. Mit dieser Wertschöpfung geht eine Umweltbelastung einher, die es zu reduzieren gilt.

Im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds-Projektes «Green Hospital» wurde ein Spital als nachhaltig bezeichnet, wenn es die Wirkung auf die Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft über den gesamten Lebenszyklus stetig optimiert.

Die Studie hat ergeben, dass das Catering und die Infrastruktur die höchsten Anteile an der Umweltbelastung haben. Zusammen mit Wärme, Strom und Medikamenten machen sie 75% aus.

Die grössten Umweltauswirkungen von Spitälern entstehen nicht vor Ort, sondern vorgelagert in der Wertschöpfungskette – wie beispielsweise durch eingekaufte Güter. Dies zeigt die Relevanz einer nachhaltigen Beschaffung auf.

Die grössten Hebel für nachhaltige Spitäler sind der Bau langlebiger, ressourceneffizienter Spitalgebäude, der Betrieb mit erneuerbaren Energien sowie die Verwendung pflanzlicher Lebensmittel und die Verringerung von Lebensmittelabfällen.

Das Best Practice Beispiel der Hirslanden Gruppe zeigte auf, dass es in den Betrieben einen strategischen Zugang zum Thema braucht mit einer klar bezeichneten Stelle, die alle Bereiche involviert. Green Hospital muss im gesamten Betrieb verankert sein und gelebt werden, z.B. mit der Einführung von vegetarischen Tagen in den Personalrestaurants. Nachhaltigkeit bedarf eines gemeinsamen Vorgehens mit positiven Erlebnissen. Es braucht Bewegung in den Köpfen der Mitarbeitenden. Und Nachhaltigkeit ist Chefsache.

Das Beispiel des Kantonsspitals Graubünden zeigte die Erfolgsfaktoren beim Ausbau der Photovoltaik auf. Auch bei der Stromversorgung sind die vorgelagerten Lieferketten ausschlaggebend. Die Umstellung von fossiler zu erneuerbarer Stromversorgung hat somit einen besonders positiven Effekt.

Matthias Spielmann, Präsident der VZK-Ökologiekommission und CEO GZO Spital Wetzikon, sagt: «Die Umweltbelastungen in den Lieferketten und in der Rohstoffgewinnung sind deutlich grösser als die betrieblichen Umweltbelastungen. Der Fokus muss darum auf die vorgelagerten Wertschöpfungsketten gelegt werden. Diese Erkenntnis muss von jedem Betrieb individuell umgesetzt werden, sei es im Bereich der nachhaltigen Infrastruktur, des Betriebs mit erneuerbaren Energien oder dem Thema Food-Care / Food-Waste. Die VZK-Ökologiekommission freut sich, wenn sie dazu als Katalysator wirken kann.»

Das Ergebnis 2022 der Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft weist darauf hin, dass sie mit den von den zusatzversicherten Personen eingeforderten Prämien erhebliche Gewinne erzielt. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will.

Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.

Die Concordia Krankenversicherung hat die Spitäler Affoltern, Bülach, Limmattal, Männedorf, See-Spital, Uster, Wetzikon und Zollikerberg informiert, dass die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten ab dem 17. Juli 2023 nicht mehr vergütet werden.

Die Concordia hatte Preissenkungen von bis zu 15% verlangt. Trotz monatelangen Verhandlungen zwischen dem VZK und der Concordia konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden und die Concordia beharrt weiterhin auf nicht akzeptablen Preissenkungen.

Angesichts der grossen Herausforderungen für die Spitäler, ist das Verhalten der Concordia verantwortungslos.

Das Bevölkerungswachstum und der demografische Wandel mit einer zunehmend älteren Bevölkerung, die vermehrt von Mehrfacherkrankungen betroffen ist, führen zu einem medizinischen Mehrbedarf.

Gleichzeitig herrscht ein sich akzentuierender Fachkräftemangel bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen, der zu Kapazitätsengpässen und verlängerten Wartefristen führt.

Die Tarife im grundversicherten Bereich sind nicht kostendeckend. Dazu kommen die Teuerung und die Forderungen der Pflegeinitiative, die die Kosten in die Höhe treiben.

Aufgrund des Entscheides der Concordia, die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr zu vergüten, können diese nur mit Leistungen der Grundversicherung behandelt und beherbergt werden.
Zusätzlich wird so die finanzielle Situation der Spitäler verschärft und die Umsetzung der Pflegeinitiative verhindert.

Es ist sehr stossend, dass die Concordia zwar selber hohe Prämien bei zusatzversicherten Personen verlangt, aber die Leistungen der Spitäler nicht entsprechend abgelten will. Es scheint, als ob die Concordia ihren Gewinn auf dem Buckel der Spitäler, des Spitalpersonals und schlussendlich der zusatzversicherten Personen noch weiter steigern will. Im Jahre 2022 hat die Concordia im Zusatzversicherungsgeschäft einen Gewinn von 7 Millionen Franken erzielt, trotz Verlust von 64 Millionen Franken auf den Kapitalanlagen.

Der VZK und die betroffenen Spitäler bedauern die Einschränkungen für die Concordia-Versicherten sehr, die durch den einseitigen Entscheid der Concordia entstehen.