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Spitalgesetz auf der Zielgeraden

11. Juli 2021
Mit dem revidierten Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) kann die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine ausgezeichnete Spitalversorgung vertrauen. Was fehlt noch bis zur Zielerreichung?

Mit dem revidierten Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) kann die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine ausgezeichnete Spitalversorgung vertrauen. Das fertigberatene SPFG muss im Kantonsrat noch die Schlussabstimmung überstehen, danach kann darauf aufbauend die Spitalplanung 2023 beginnen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, gut zugängliche und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung sicherzustellen.

Wichtige Grundlage für die Spitalplanung bildet auch der Versorgungsbericht. Darin ist festgehalten, dass der Bedarf an Spitalleistungen in Zukunft steigen wird. In den nächsten zehn Jahren nimmt der Anteil der Bevölkerung in der Altersgruppe 80+ stark zu. Ein besonderes Augenmerk muss auf diese Altersgruppe gelegt werden. Für sie ist nicht eine Hightech-Medizin, sondern eine qualitativ hochstehende und wohnortsnahe Akutversorgung zentral. Stationäre Einrichtungen der Grundversorgung oder spezielle ambulante Leistungen müssen vom Wohnort der Patientin oder des Patienten aus schnell und einfach erreichbar sein. Dazu zählt auch die Nachsorge nach komplexen Behandlungen und Eingriffen. Um die Besuchsfrequenz der Angehörigen zu erhöhen, sind weite Anfahrten möglichst zu vermeiden. Damit eine dezentrale Spitalversorgung kosteneffizient ist, braucht es Flexibilität bei der Ausgestaltung der Leistungsaufträge. Neu haben die Spitäler die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungen einer Leistungsgruppe an einem Nebenstandort zu erbringen. In Zukunft wird es aber zusätzlich wichtiger werden, dass die Spitäler organisationsübergreifend in Kooperationen und Netzwerken stärker zusammenarbeiten. Hier verpasste das neue Spitalgesetz eine Chance. Leistungsaufträge können nach wie vor nicht in Kooperation, sondern müssen standortgebunden erbracht werden. Diese Regelung widerspricht der politischen Forderung nach mehr Kooperationen. Und die Covid19-Pandemie zeigte, wie viel Potenzial in der Zusammenarbeit der Spitäler steckt.