Das sind gute Nachrichten für die Steuerzahlenden. Obwohl die ambulanten Tarife nicht kostendeckend sind, findet eine rasche Verschiebung von stationären zu ambulanten Eingriffen statt. Die Anzahl Spitalübernachtungen im Kanton Zürich ist trotz Bevölkerungswachstum rückläufig.
Weniger gut ist dieser Trend für die Spitäler. Um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und die Qualität langfristig zu sichern, benötigen sie Geld für Investitionen. Und wenn sie investieren, benötigen sie ein gewisses Mass an Planungssicherheit. Deshalb lehnt der VZK den Vorschlag der Gesundheitsdirektion bezüglich Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes als unnötig und verfehlt ab.
Einheitliche Finanzierung schafft richtige Anreize: Die heutige Finanzierung aus verschiedenen Quellen führt zu Interessenskonflikten und Verteilkämpfen. Damit die Gesundheitsversorgung sicher, gut erreichbar und bezahlbar bleibt, muss sie überdacht werden. Der Entscheid, eine Behandlung ambulant oder stationär durchzuführen, soll nur aufgrund medizinischer Kriterien erfolgen. Deshalb fordert der VZK die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen aus einer Hand, und zwar über die Krankenversicherer. Die politischen Vorarbeiten für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sind auf Bundesebene weit fortgeschritten. Sie sehen vor, dass sich der Kanton zu 25,5 Prozent und die Krankenversicherung zu 74,5 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.