Bericht des Präsidenten

Neue Gesundheitsdirektorin

Im Mai nahm die neu gewählte Regierungsrätin Natalie Rickli ihre Arbeit als Gesundheitsdirektorin auf. Sie hat von ihrem Vorgänger wichtige Dossiers übernommen, für die in der neuen Legislaturperiode Lösungen gefunden werden müssen. Die Spitalliste 2023, die Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes und die Kostenunterdeckung im allgemeinversicherten stationären Bereich und bei den ambulanten Behandlungen sind nur ein paar Stichworte. Der medizinische Fortschritt nimmt an Dynamik zu. Neue Regulierungen stellen darum ein potenzielles Risiko dar, das die Qualität und Kosteneffizienz beeinträchtigt. Regierungsrätin Natalie Rickli hat betont, dass sie zusammen mit den Spitälern Lösungen erarbeiten will. Der VZK nimmt diese Aussage mit Freude zur Kenntnis und ist gerne bereit, die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Missratene Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG)

Ein Ausdruck dieser Regulierungswut ist die vorgeschlagene Revision des Spitalplanungs- und  finanzierungsgesetzes, die von der Zürcher Regierung auf Antrag von alt Regierungsrat Thomas Heiniger im Frühling in die Vernehmlassung gegeben wurde. Mit mehreren neuen Regulierungsparagrafen sollen innovative Ansätze unterbunden werden. Der Gesetzesentwurf würde den Spitälern die Planungssicherheit nehmen. Zudem würden die vorgesehenen Mengenbegrenzungen zu einer Zweiklassenmedizin führen und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten einschränken.

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnte den Revisionsentwurf als Ganzes ab. Die Gesundheitsdirektion will nun die Anregungen aus dem Vernehmlassungsverfahren prüfen und dem Regierungsrat bis Frühling 2020 einen neuen Antrag für eine SPFG-Revision unterbreiten.

Spitalplanung

Ursprünglich war die Umsetzung der neuen Spitalplanung für das Jahr 2022 vorgesehen. Nachdem klar ist, dass die zugrundeliegende Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes nicht zeitgerecht erfolgen kann, wurde die Inkraftsetzung der Spitalliste auf das Jahr 2023 verschoben. Der VZK fordert, dass die Grundversorgung so patientennah wie möglich erfolgt und deshalb regional zu verteilen ist. Die stationäre Medizin des «Häufigen» kann besser dezentral mit hoher Qualität und geringeren Kosten erbracht werden als in grossen zentralisierten Infrastrukturen. Demgegenüber ist die hochspezialisierte Medizin und die Medizin des «Seltenen» auf wenige Standorte zu verteilen. Um der rasanten medizinischen Entwicklung Rechnung tragen zu können, müssen Kooperationen und Netzwerke gefördert werden. So werden innovative Ansätze für die gut zugängliche Spitalversorgung mit hochstehender Qualität ermöglicht.

Übergang von «stationär zu ambulant» nicht behindern, sondern fördern

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass immer mehr Eingriffe «ambulant statt stationär» durchgeführt werden können. Dies dient den Patientinnen und Patienten, da sie noch am gleichen Tag nach Hause gehen können, und es spart Kosten.

Die Gesundheitsdirektion hat darum auf den 1. Januar 2018 eine Liste mit den Spitaluntersuchungen und -behandlungen festgelegt, die ambulant und nicht mehr stationär erbracht werden sollen – ausser in begründeten Ausnahmefällen. Die Analysen zeigen, dass diese Weisung von den Spitälern befolgt wird. Wie in den letzten Jahren ist der durchschnittliche Kostendeckungsgrad auch 2019 mit 83 Prozent jedoch ungenügend. Darum hätte eine vermehrte Verlagerung dramatische Folgen für die Spitäler, weil sie ihre Arbeit nicht kostendeckend ausführen können. Qualitäts-, Leistungs- und Personalabbau wären die Konsequenz.

Will die Politik den Übergang von «stationär zu ambulant» fördern, dann müssen die Tarife angepasst werden. Dies ist möglich, indem der Regierungsrat den ambulanten Taxpunktwert für die Spitäler entsprechend erhöht.

Zunehmende Regulierung verteuert das Gesundheitswesen

Infolge der neuen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten und der zunehmenden Alterung der Bevölkerung steigen die Kosten im Gesundheitswesen. Die von den Patientinnen und Patienten vermehrt nachgefragten Leistungen haben ihren Preis. Steigende Steuerausgaben und Krankenkassenprämien sind die Folge.

Viele Politikerinnen und Politiker reagieren auf diese Dynamik, indem sie mehr Regulierungen, Kontrollen und Auflagen verlangen. Dabei verkennen sie, dass durch diese zusätzliche Administrierung die «Zeit am Patienten» fehlt, die Kosten steigen und eine Zweiklassenmedizin droht.

Der Geschäftsbericht befasst sich im Folgenden hauptsächlich mit dem Thema «zunehmende Regulierung und Administrierung des Gesundheitswesens» und den Konsequenzen daraus.

Gemeinsam die Zukunft gestalten

Der VZK würdigt den neuen Stil der Zusammenarbeit mit Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli positiv. Die Veranstaltung «Dialog Spitalplanung» der Gesundheitsdirektion am 15. November, zu der alle betroffenen Spitäler eingeladen wurden, hat den Austausch auf ein neues Niveau gebracht. Die unterschiedlichen Sichtweisen wurden angesprochen und das Ziel bekräftigt, gemeinsam die besten Lösungen zu finden.

Der VZK ist zuversichtlich, dass so die Versorgung der Zürcher Bevölkerung auf qualitativ hohem Niveau und bezahlbar sichergestellt werden kann.

Dr. Christian Schär

Präsident

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