Bericht des Geschäftsleiters

Die Leistungserbringer möchten und müssen ihre ohnehin knappen Ressourcen wieder vermehrt für die Patientinnen und Patienten verwenden. Werden neue Regelungen eingeführt, sollen sie für alle Beteiligten effizient, unbürokratisch und transparent sein sowie ein nachweislich positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Massnahmen des Bundes

Im September 2018 wurde das erste Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Der VZK hat gemeinsam mit allen Deutschschweizer Spitalverbänden Position bezogen. Dabei zeigte sich, dass das Massnahmenpaket eine Flut von neuen administrativen Verpflichtungen mit sich bringt. Nur weil die Leistungserbringer mehr Daten liefern und mehr Papier produzieren müssen, wird das Gesundheitswesen nicht günstiger. Als richtig erachten wir, dass auch im ambulanten Bereich eine funktionierende Organisation eingesetzt wird, welche die Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen festlegt. Zudem begrüssen wir den Experimentierartikel, der es künftig ermöglicht, innovative Lösungen ausserhalb des «normalen» Rahmens zu testen.

Listenspitäler und ihre Rechtsform

Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 21. Februar 2019 untersteht das GZO Wetzikon der Submissionsverordnung. Das Spital gilt als Einrichtung des öffentlichen Rechts, da es ein Listenspital ist, Staatsbeiträge erhält und die Preisbildung nach gesetzlich festgelegten Kriterien erfolgt. Der VZK sieht es als nicht gegeben an, dass die Submissionspflicht auch für Stiftungen und Aktiengesellschaften mit privater Trägerschaft gilt. Hat doch das Bundesgericht festgehalten, dass mehrere Bedingungen kumulativ erfüllt sein müssen. Allerdings sind wir aufgrund der richterlichen Argumentation gespannt darauf, wie der Kanton Zürich punkto Steuerpflicht entscheiden wird. Konsequenterweise müssten die Listenspitäler jetzt von der Steuerpflicht befreit bleiben.

Tarife

Bislang konnten sich die Verhandlungspartner weder für 2018 noch für 2019 auf einen Taxpunktwert für ärztliche Leistungen einigen. Die Festsetzung für den Taxpunktwert 2019 wurde im Dezember 2018 eingereicht und liegt bei 1.01 Franken. Die Spitäler präsentierten dafür Daten aus der Kostenträgerrechnung über die ambulanten Kosten. Kein einziger Leistungserbringer konnte Kosten unter 90 Rappen pro Taxpunkt ausweisen. Das bedeutet, dass sämtliche Zürcher Spitäler mit dem geltenden Taxpunktwert von 89 Rappen Verluste schreiben. Verglichen mit dem gesamtschweizerischen Benchmark des Vereins Spitalbenchmark sind die Kosten im Kanton Zürich sogar günstig. Das 40. Perzentil liegt schweizerisch bei 1.06 Franken. Einmal mehr zeigt sich, dass die Tarife OKP zu tief sind, wohingegen der UV/MV/IV-Taxpunktwert mit 1.00 Franken die richtige Höhe aufweist.

Auch für die stationären Tarife 2019 gab es keine Einigung mit den Krankenversicherern – obwohl die Spitäler grosses Entgegenkommen zeigten. Nach einer dreijährigen Verhandlungspause waren die Versicherer nicht bereit, eine spürbare Erhöhung zuzulassen. Das System des KVG bevorteilt in dieser Situation die Versicherer. Sie spekulieren darauf, dass die Kantonsregierung den bisherigen, vertraglich vereinbarten Tarif um ein weiteres Jahr verlängert.

Aktuell liegt die Jahresteuerung gegenüber März 2018 bereits wieder bei 0,8 Prozent. Es ist deshalb unverantwortlich, die Spitäler auf dem Tarif von 9'650 Franken stehen zu lassen. Der auch hier beigezogene gesamtschweizerische Benchmark des Vereins Spitalbenchmark weist im 40. Perzentil Kosten von 10'155 Franken aus. Bei diesem Durchschnittswert der Schweizer Spitäler ist anzumerken, dass die Gestehungskosten im Kanton Zürich deutlich höher sind als in umliegenden Kantonen. Das betrifft einerseits die Mieten, aber vor allem auch die Löhne. Die BFS-Statistik des monatlichen Bruttolohns nach Wirtschaftsabteilungen und Grossregion zeigt für das Gesundheitswesen im Kanton Zürich einen um 3,7 % höheren Lohn als im Durchschnitt in der Schweiz.

Pflegezentren

Das Risiko einer Demenz nimmt mit steigendem Alter der Bevölkerung zu. Eine Entwicklung, die heute in den Pflegezentren deutlich spürbar ist. Menschen mit leichter und schwerer Demenz brauchen täglich 10 bis 20 Minuten mehr Pflege als ihre Mitbewohnerinnen und -bewohner – und besonderes Verständnis seitens des Personals.

Das Netzwerk Zürcher Pflegezentren (VZK) hat deshalb eine breit abgestützte Basis für die Pflege, Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz entworfen und vorgestellt: «DementiaCare®» soll die Betriebe dabei unterstützen, ein Konzept für die demenzerkrankten Bewohnerinnen und Bewohner zu erarbeiten und/oder weiterzuentwickeln. Zudem sind gemeinsame Schulungsanlässe geplant.

Qualität

Der erste von zehn Punkten im Positionspapier des VZK lautet: «Patientinnen und Patienten eine bedürfnisgerechte, qualitativ hochstehende und sichere Gesundheitsversorgung ermöglichen.» Der VZK unterstützt deshalb gemeinsame Qualitätsbestrebungen der Mitglieder. In Arbeitsgruppen wurden gemeinsame Konzepte, Vorgehensweisen oder Massnahmen zu vier Themen erarbeitet: Medikationssicherheit, sichere Patientenidentifikation, Optimierung ambulanter Behandlungen und Konzepte im Rahmen der Leistungsaufträge. Die Ergebnisse werden 2019 allen Interessierten und der Öffentlichkeit präsentiert. Der VZK ist ebenfalls an der Entwicklung von systematischen Peer Reviews in der Psychiatrie zusammen mit FMH und Swiss Nurse Leaders beteiligt. Das Projekt wird von H+ geleitet.

Auf die Patientensicherheit setzte der VZK in den vergangenen zwei Jahren einen besonderen Schwerpunkt. Bisher existieren keine allgemein anerkannten Messsysteme für die Patientensicherheit in Gesundheitseinrichtungen. Der VZK untersuchte deshalb zusammen mit Partnern aus Deutschland und Österreich die Möglichkeiten, Patientensicherheit zu erheben und sichtbar zu machen. Es wird geprüft, ob mit einer internen und externen Bestandserhebung anhand von spezifischen Checklisten der Stand und das Entwicklungspotenzial der Patientensicherheit einer Organisationseinheit beurteilt werden könnte. Ob solche Messsysteme auch praxistauglich sind, keine unnötigen Doppelerhebungen erfordern und (international) vergleichbare Aussagen zulassen, muss nun zuerst geprüft und getestet werden.

Ökologie

H+ die Spitäler der Schweiz und der VZK engagieren sich seit über 25 Jahren im Sinne einer Branchenlösung mit einer grossen Fachexpertise für die Entsorgung und den Umweltschutz im Gesundheitswesen. Um Standards zu setzen und neue Wege zu gehen, trifft sich das neunköpfige Gremium viermal jährlich. Vertreterinnen und Vertreter aus Spitälern, Wissenschaft und Behörden sind dabei. 2018 konnte die Kommission das komplett überarbeitete und neu gestaltete Werk «Ökologie und Entsorgung im Gesundheitswesen» herausgeben. Ein Praxishandbuch, das auf anschauliche Weise die korrekte Umsetzung der nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen darstellt.

Daniel Kalberer

lic. rer. publ. HSG
Geschäftsleiter

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