• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Haltung des VZK zur Umkleidezeit

Thema: Deregulierung, Spitalfinanzierung

Auf eine Anfrage im Kantonsrat hat der Regierungsrat festgestellt, dass das Bundesrecht keine klare Regelung enthält, ob Umkleidezeit als Arbeitszeit zählt oder nicht. Gerichtsentscheide dazu fehlen bis jetzt.

Der VPOD im Kanton Zürich hat die Frage angestossen. Er ist der Ansicht, dass die Umkleidezeit für Mitarbeitende im Spital als Arbeitszeit gelten müsse. Gemäss seiner eigenen Umfrage bei den VPOD-Mitgliedern wird die Umkleidezeit in 97% der Fälle aber nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Dieses Ergebnis erstaunt nicht, denn dies ist langjährige Usanz in den Spitälern – nicht nur im Kanton Zürich. Das bedeutet, dass die bisherigen Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen ausgewogen gestaltet sind. Alle Mitarbeitenden sind sich bewusst, dass zu den aktuellen Arbeitszeiten, Löhnen, Pausen- und Ferienregelungen usw. auch dazugehört, dass die Stempeluhr erst zu laufen beginnt, wenn Mitarbeitende bereit sind für ihre Arbeit.

Haltung des VZK

Der VZK ist der Meinung, dass

  • kein Grund besteht, die bestehenden Regelungen anzupassen,
  • die heutige Regelung das Arbeitsgesetz nicht verletzt,
  • Anpassungen der Arbeitsbedingungen nicht verordnet werden können. Sie sind individuell nach den lokalen Verhältnissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zwischen Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern zu verhandeln.

Sollte die Umkleidezeit neu als Arbeitszeit gelten, müssten Kompensationsmassnahmen getroffen werden. In einem Regionalspital würden sich die Kosten pro Jahr auf 3-4 Mio. Franken belaufen, in einem grossen Spital auf 10-20 Mio. Franken. Dies können und wollen sich die Spitäler nicht leisten. Im Gegenteil sind sich die Spitäler bewusst, dass die Kosten im Gesundheitswesen hoch sind und ohne Kompensationen ein Prämienschub ausgelöst würde.

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