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10.07.2019

Alarmierender Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich

Die Zürcher Spitäler konnten im letzten Jahr ihre durchschnittlichen Fallkosten im stationären Bereich reduzieren. Dies gelang trotz höherem Schweregrad der Fälle. Das ist erfreulich und zeigt, dass die Spitäler ihre Verantwortung zur Reduktion des Kostenwachstums wahrnehmen. Wenig erfreulich ist, dass die Spitäler im ambulanten Bereich weiterhin gezwungen sind, hohe Verluste in Kauf zu nehmen. Die ambulanten Tarife sind nicht kostendeckend. Das behindert die positive Entwicklung von «stationär zu ambulant». Darum fordert der VZK eine Anpassung des ambulanten Taxpunktwertes im Spitalbereich.

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20.12.2018

Mehr ambulant zu behandeln, ist sinnvoll

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Aargauer Liste der Eingriffe, welche ambulant statt stationär durchgeführt werden sollen, als ungültig erklärt. Verschiedene Kantone gehen mit ihrer Liste weiter, als es der Bund vorsieht. Faire Tarife würden viele Regulierungen überflüssig machen. Da diese Missstände nicht so schnell behoben werden können, sieht der VZK davon ab, die Zürcher Liste anzufechten.

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15.11.2018

10-Punkteprogramm: Zürcher Spitäler zeigen, wie sie den Strukturwandel anpacken

Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen, Kostendruck und Digitalisierung gehören zu den Treibern des Strukturwandels. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie anpa-cken. Ziel ist es, der Bevölkerung auch in Zukunft eine optimale Versorgung zu bieten: Eine Gesundheitsversorgung, die für alle zugänglich und finanzierbar ist.

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24.07.2018

Mitten im Strukturwandel

Die Gesundheitsversorgung ist im Wandel. Interview mit Christian Schär, Präsident VZK, im Tagesanzeiger zur Spitalplanung- und finanzierung.

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22.05.2018

Geschäftsbericht 2017

Der Grundsatz «ambulant vor stationär» ist volkswirtschaftlich und medizinisch betrachtet eine sinnvolle, korrekte Stossrichtung. Wieso musste dieser Grundsatz dann über eine Liste verordnet werden?

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16.06.2017

Medienkonferenz Gesundheitsdirektion

Die Gesundheitsdirektion präsentiert am 16. Juni 2017 die Umsetzung von "ambulant statt stationär".

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12.06.2017

Ambulant vor stationär tritt ab 1.1.2018 in Kraft

Ab 2018 sollen Behandlungen vermehrt ambulant statt stationär durchgeführt werden. Der Kantonsrat stimmt der dafür notwendigen Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) am 12. Juni 2017 mit 142 zu 17 Stimmen zu.

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10.04.2017

Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz

Der Kantonsrat hat in der ersten Lesung dem Antrag der Gesundheitsdirektion zugestimmt, dass gewisse Behandlungen künftig ambulant statt stationär vorgenommen werden müssen.