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Präambel

Gesundheit ist nicht nur ein Wirtschaftsgut wie alle anderen, sondern für jeden Menschen von existenzieller Bedeutung. Die Gesundheitspolitik wahrt deshalb die Menschenwürde. Auszugehen ist vom Selbstbestimmungsrecht und der Eigenverantwortung des Individuums.


Gesundheitspolitische Grundsätze

  1. Gesundheitspolitik orientiert sich am Wohl und an der Lebensqualität der Menschen und schafft damit gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen.

  2. Gesundheitspolitik muss nach Möglichkeit den Leistungsbezügern wie auch den Leis-tungserbringern Raum lassen für das Setzen eigener Prioritäten.

  3. Die Patientennähe und Vernetzung mit den Hausärzten und Spitex-Diensten ist zu gewährleisten. Die stationäre Grundversorgung hat in den Regionen zu erfolgen. Dafür sprechen im Übrigen auch föderalistische, soziale und regionalpolitische Überlegungen. Bei der spezialisierten Versorgung im Akutspital- und Pflegeheimbereich wird zentralen Lösungen der Vorzug gegeben. Bei gleichwertigem Qualitäts- und Kostenniveau sind dezentrale Lösungen gegenüber einer Zentralisierung grundsätzlich zu bevorzugen.
     
  4. Der hohe Leistungs- und Qualitätsstandard des Zürcher Gesundheitswesens wird stetig weiter entwickelt. Gesundheitspolitik muss auf den schnellen Wandel in der Medizin und im ökonomischen Umfeld Rücksicht nehmen können. Sie darf deshalb nicht den Status quo zementieren, sondern muss danach trachten, Innovationen zu ermöglichen und die Erfahrungen aus der Praxis aktiv einzubeziehen.

  5. Gesundheitspolitik hat sich soweit wie möglich am Wettbewerbsprinzip zu orientieren. Dabei haben die Leistungserbringer laufend die Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren, und der Staat hat aber dafür zu sorgen, dass die ökonomischen Anreize so gesetzt werden, dass gesamtgesellschaftlich erwünschtes Verhalten gefördert wird. 



           
     
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